Köln | Die Stadt Köln will in der Kölner Südstadt die vorhandenen Wohnstrukturen bewahren und Luxusmodernisierungen weitestgehend verhindern. Dazu soll der Stadtrat eine „Soziale Erhaltungssatzung“ nach dem Baugesetzbuch beschließen.

Diese „Soziale Erhaltungssatzung“ soll für die Grundstücke zwischen Severinsbrücke, Bayenstraße, Ubiering/Chlodwig-platz/Karolingerring und Ulrichgasse gelten. Sollte der Rat eine solche Satzung beschließen, würden bauliche Veränderungen, ein Rückbau von Bauten oder auch Nutzungsänderungen von Wohnungen und Gebäuden sowie die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen unter einen Genehmigungsvorbehalt der Stadt gestellt. Bislang gibt es in Köln nur in der Stegerwald-Siedlung in Köln-Mülheim eine Erhaltungssatzung.

Der Stadtentwicklungsausschuss hatte am 9. Februar 2017 beschlossen, eine entsprechende Satzung auf den Weg zu bringen. Bereits durch diesen so genannten Aufstellungsbeschluss kann die Stadt Entscheidungen über die Zulässigkeit von baulichen Veränderungen oder Nutzungsänderungen von Gebäuden sowie die Schaffung von Wohnungs- oder Teileigentum über einen Zeitraum von bis zu zwölf Monaten zurückstellen und damit vorläufig untersagen. Reine Instandsetzungsmaßnahmen können weiterhin durchgeführt werden, erklärte die Stadt. Zur Vorbereitung eines möglichen Satzungsbeschlusses kündigte die Stadt in diesem Jahr im Rahmen einer „Sozialraumuntersuchung“ eine repräsentative Haushaltsbefragung im Severinsviertel an. Mieter, Anlieger, Eigentümer oder Pächter im Severinsviertel, die Fragen im Zusammenhang mit der geplanten Satzung haben, können sich schon jetzt per E-Mail an das für dieses Verfahren zuständige Amt für Stadtentwicklung und Statistik wenden: soziale.erhaltungssatzung@stadt-koeln.de.

Den Aufstellungsbeschluss für die „Soziale Erhaltungssatzung“ für das Severinsviertel hat die Stadt Köln im Amtsblatt vom 15. März 2017 veröffentlicht.

Autor: co | Karte: www.mapz.com