Köln | Die Verwaltungsgebühren, die die Kommunen bei Bußgeld- und Kostenbescheiden erheben dürfen, stiegen zum 1. August 2013 an, so auch in Köln. Wird nun ein Bußgeldbescheid erlassen, beispielsweise wegen erheblicher Geschwindigkeitsüberschreitung oder Fahrens trotz Rotlichts, wird nach der neuen gesetzlichen Regelung eine Verwaltungsgebühr von mindestens 25 Euro anstatt der bisherigen 20 Euro fällig.

Bei einer Ordnungswidrigkeit, wie zum Beispiel bei geringfügigen Tempoüberschreitungen oder Verstößen gegen die Kölner Straßen- und Grünflächenordnung, wird den Betroffenen zunächst ein Verwarnungsgeld angeboten. Wenn dieses nicht innerhalb von einer Woche gezahlt wird, erlässt die Stadt Köln einen Bußgeldbescheid mit der zusätzlichen Verwaltungsgebühr von jetzt 25 Euro.

Wenn bei Parkverstößen der Fahrer des Fahrzeugs nicht ermittelt werden kann, erhält der Halter des Fahrzeugs einen Kostenbescheid (§25, Straßenverkehrsgesetz, Halterhaftung). Die Verwaltungsgebühr für den Kostenbescheid beträgt nun 20 Euro (bisher 15 Euro). So können aus einem nicht bezahlten Verwarnungsgeld, beispielsweise wegen Parkens ohne Parkschein in Höhe von 10 Euro, Kosten von 23,50 Euro entstehen (20 Euro zuzüglich 3,50 Euro für die Zustellung).

Wenn ein angebotenes Verwarnungsgeld direkt beziehungsweise innerhalb von einer Woche gezahlt wird, fallen keine weiteren Kosten durch Verwaltungs- und Zustellgebühren an, so die Stadt Köln.

Autor: dd