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Hier im rechtsrheinischen Köln an der Rheinpromenade ist der Verzehr eines Kölsch in der Zeit von 15 bis 6 Uhr nicht mehr gestattet.
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Stadt Köln beschließt Alkoholkonsumverbot für bestimmte Bereiche
Köln | In bestimmten Bereichen der Kölner Innenstadt linksrheinisch und am Rheinboulevard rechtsrheinisch darf zwischen 15 und 6 Uhr kein Alkohol mehr konsumiert werden. Das beschloss die Stadt Köln heute und teilte dies am Nachmittag mit.
Die Bereicht sind klar definiert und im linksrheinischen Köln gilt das Alkoholkonsumverbot an folgenden Stellen in der Stadt von 15 bis 6 Uhr: Altstadt, Stadtgarten und Umgebung, Brüsseler Platz und Umgebungsstraßen, Schaafenstraße und Umgebung sowie das Zülpicher Viertel
Im rechtsrheinischen Köln gilt es im Bereich Rheinboulevard/Rheinpromenade.
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134 Neuinfektionen am Donnerstag in Köln
Köln | Bei 134 Kölnerinnen und Kölner wurden am gestrigen Donnerstag, 4. März, positive PCR-Tests bestätigt. Die 7-Tage-Inzidenz für Köln liegt bei 74,5 im Zeitraum 26. Februar bis 4. März und ist damit wieder leicht angestiegen. Das teilte das Robert Koch-Institut (RKI) mit. Es gab gestern keine neuen Todesfälle im Zusammenhang mit Corona in Köln.

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Die Inzidenz sinkt in Köln leicht
Köln | Die 7-Tage-Inzidenz in Köln für den Zeitraum 25. Februar bis 3. März sinkt leicht auf 72,0. Bei 88 Kölnerinnen und Kölner wurde gestern ein positiver Coronavirus-PCR-Test festgestellt und fünf Menschen starben am oder mit dem Virus. Das meldet das Robert Koch-Institut (RKI). 11.912 Corona-Neuinfektionen meldet das Institut für ganz Deutschland.

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Verwaltungsgericht Köln bestätigt Coronaverfügung der Stadt Köln
Köln | In zwei Verfahren bestätigte das Verwaltungsgericht Köln die Verfügung der Stadt Köln, dass auch im privaten Raum die verschärften Kontaktregeln, wie sie das Land NRW für den öffentlichen Raum vorsieht gelten. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.