Köln | Die Stadt Köln will die freie Kulturszene in der Corona-Pandemie unterstützen. Diese kann auch Soforthilfen des Bundes in Anspruch nehmen und fast 3.000 Künstlerinnen und Künstler haben bereits Anträge bei der Bezirksregierung eingereicht. Die Stadt will sich vor allem auch den Kulturveranstaltern annehmen.

Geförderte Kulturveranstalter und Kulturschaffende sind vom Veranstaltungsverbot betroffen. Für die städtischen Förderrichtlinien führte die Stadt jetzt neue Regelungen ein. Bereits bewilligte Förderungen werden nicht zurückgefordert, auch dann nicht wenn Veranstaltungen abgesagt wurden.

Institutionell geförderte Institutionen werden, um ihre Liquidität aufrecht zu erhalten mit vorgezogenen Abschlagszahlungen unterstützt. Das Kulturamt verspricht kleinere Aufstockungen zu prüfen. Neben den Landes- und Bundesprogrammen wird die Stadt einen Notfallfonds zur Struktursicherung der freien Kulturinstitutionen auflegen. Dieser wird mit 3 Millionen Euro ausgestattet. Er soll dann zur Anwendung kommen, wenn andere Mittel nicht ausreichen.

Die Stadt entwickelt mit dem städtischen Unternehmen Köln Business Wirtschaftsförderung derzeit eine Hilfsstrategie für die Kölner Clubszene.

[infobox]Dies sind die Förderbedingungen des städtischen Notfallfonds für Kultureinrichtungen (Wortlaut Stadt Köln):

Der Notfallfonds und seine Rahmenbedingungen

Was ist das Ziel des Notfallfonds?
Die Existenzsicherung und der Fortbestand von geförderten Kultureinrichtungen der freien Szene in Köln. Sie sind wie die städtischen Kulturinstitutionen Heimat, Plattform, Auftraggeber und Arbeitgeber für die zahlreichen Kunstschaffenden, die das öffentliche Kulturleben in Köln gestalten.

Wer ist antragsberechtigt?
–        Vom Kulturamt institutionell geförderte Institutionen und Initiativen sowie Festivals.
–        Vom Kulturamt derzeit geförderte Häuser/Orte/Initiativen mit ganzjährigen Kulturprogrammen ab 50 Veranstaltungen pro Jahr.
Grundvoraussetzung ist, dass bei diesen Häusern/Institutionen/Initiativen aufgrund der Corona-Pandemie Veranstaltungen (Betrachtungszeitraum zunächst März bis Mai) abgesagt und gegebenenfalls verschoben werden müssen/mussten und der Fortbestand ohne Hilfe gefährdet ist.

Unter welchen Voraussetzungen kann der Notfallfonds beansprucht werden?
Bei Einnahmeausfällen: Die Institution/Initiative hat einen unverschuldeten Verlust an Einnahmen durch die Corona-Pandemie in erheblichem Umfang.
Bei Kostensteigerungen: Die Initiative hat eine erhebliche Steigerung von entstandenen oder entstehenden nicht vermeidbaren Kosten durch die Corona-Pandemie.
Bei Fortbestand: Der Fortbestand der Initiative/Institution ist jenseits der Corona-Krise beabsichtigt und auf der Grundlage der bisherigen Entwicklung plausibel.

Was kann beantragt werden?
Aufstockung der bisherigen städtischen Förderung um einen pauschalierten Betrag – von 5.000 Euro bis 50.000 Euro.

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Autor: Von Redaktion