Köln | Die Stadt Köln will eine „Wohnraumschutzsatzung“ auf den Weg bringen. Von der geplanten Satzung erwartet die Stadt die Möglichkeit, regulierend auf Fehlentwicklungen Kölner Wohnungsmarkt einwirken zu können, heißt es in einer schriftlichen Erklärung. Damit wolle man die vom Land NRW eingeräumte Möglichkeit, auf kommunaler Ebene gegen den Leerstand oder die Zweckentfremdung von freifinanzierten Wohnungen vorzugehen, nutzen.

Mit der jetzt zur Beratung in den Fachausschüssen und im Rat eingebrachten Vorlage der „Wohnraumschutzsatzung“ wolle die Verwaltung unter anderem wieder wohnungsmarktregulierende Handlungsmöglichkeiten für den frei finanzierten Wohnungsmarkt erschließen, die bis zum Ende des Jahres 2006 zum Beispiel durch die damalige „Zweckentfremdungsverordnung“ des Landes NRW bereits existiert hätten, so die schriftliche Erklärung der Stadt weiter.

Aus den Erfahrungen der früheren Zweckentfremdungsverordnung heraus erwartet die Stadt Köln hier auch „präventiv Verbesserungen für die schnelle Bereitstellung von Wohnungen, weniger Leerstand, Rückumwandlung von inzwischen zu Büros umgewandelten ehemaligen Wohnungen und damit eine Entlastung des Wohnungsmarktes“.

Mit dieser Satzung sollen – bis auf klar definierte Ausnahmen  – Wohnräume, die dauerhaft zu „Wohnzwecken objektiv geeignet und subjektiv bestimmt sind“ generell mit einem Genehmigungsvorbehalt vor einer Zweckentfremdung durch dauerhaften Leerstand oder Nutzung als Büroraum oder Praxis/Kanzlei geschützt werden, so die Stadt. Das betreffe in erster Linie den gängigen Geschosswohnungsbau. Selbst genutzter Wohnraum im Eigenheim oder in einer Eigentumswohnung, sowie Einliegerwohnungen fielen nicht unter diese Satzung. Ebenfalls ausgenommen seien leer stehende Wohnungen, die zum Beispiel aufgrund ihrer Lage oder ihres Zustandes nicht mehr vermietet werden könnten, so die Stadt. Die Unvermietbarkeit müsse allerdings vom Eigentümer gegenüber der Stadt Köln nachgewiesen werden.

Autor: dd
Foto: Symbolfoto