Köln | Die Stadt Köln will weiterhin an einer „Kulturförderabgabe“ festhalten. Dies gab die Verwaltung heute bekannt. Bevor gegebenenfalls die Abgabe geändert werden soll, will die Stadt nun die Urteilsbegründung abwarten.

Die Stadt Köln will die Urteilsbegründung des Bundesverwaltungsgerichts abwarten, um die Auswirkungen des Urteils zur Kulturförderabgabe realistisch abschätzen zu können, so erklärte die Verwaltung heute. Stadtdirektor Kahlen hatte in Vertretung der Stadtkämmerin jetzt die verschiedenen Dienststellen der Stadtverwaltung gebeten, bei der jetzt angelaufenen Prüfung Überlegungen zu einer „möglichst unbürokratischen Abwicklung sowohl für die Gäste als auch Hotels und die Verwaltung sowie eine Einnahmen- und Ausgabenprognose zu entwickeln“, heißt es in einer Erklärung der Stadt. Dazu müsse der Text der Urteilsbegründung des Bundesverwaltungsgerichts abgewartet werden. Voraussichtlich im September sollen die Ergebnisse der Prüfung dem Rat vorgestellt werden. Die Stadt Köln will weiterhin an der so genannten „Bettensteuer“ festhalten: „Die Stadt Köln verfolgt weiterhin das Ziel, den vom Bundesverwaltungsgericht aufgezeigten Weg zur Mitfinanzierung der auch für Touristen bedeutenden kulturellen Infrastruktur eine „ Kulturförderabgabe“ zu erheben“, so die Erklärung.

In der vergangenen Woche hatte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die Bettensteuer in Bingen und Trier für nicht rechtmäßig erklärt. Die Richter entschieden, dass Kommunen Bettensteuern nur für Übernachtungen aus privatem Anlass erheben dürfen. Für Übernachtungen, die beruflich zwingend erforderlich sind, dürfe die Steuer nicht verlangt werden. Diese Differenzierungen waren in den Satzungen der beiden Städte jedoch nicht enthalten. Auch die Kölner Regelung fordert für beruflich und privat veranlasste Übernachtungen eine Kulturförderabgabe. Sie enthält allerdings im Gegensatz zu den beiden beklagten Satzungen eine Rückerstattungsgrundlage für die Fälle, in denen die Steuer vom Hotelier zu Unrecht auf den Gast weitergeleitet wurde.

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Autor: cs | Foto: Stefano Lunardi/fotolia