Köln | Im Fall des Einsturzes des Historischen Archivs der Stadt Köln will die Stadt das Beweisverfahren auf weitere mutmaßliche Verursacher als der durch die Kölner Verkehrbetriebe mit dem Bau der Gleiswechselanlage am Waidmarkt beauftragten Arbeitsgemeinschaft ausweiten.  Die Antragserweiterung in zwei laufenden Verfahren sei zum einen geboten, um eine zum Jahresende 2012 möglicherweise eintretende Verjährung der Ansprüche gegenüber diesen Personen und Firmen zu hemmen. Zum anderen gehe es der Stadt Köln darum, „die neuen Antragsgegner uneingeschränkt an die Ergebnisse der gerichtlichen Verfahren und insbesondere an die dort noch zu erstellenden Gutachten zu binden.“

Zur Klärung der Ursache für den Einsturz des Historischen Archivs der Stadt Köln, der Verantwortlichkeiten und Schadenshöhe, betreibe die Stadt Köln derzeit zwei gerichtliche Beweisverfahren vor dem Landgericht Köln. Am Verfahren zur Aufklärung der Schadensursache und der Verantwortlichkeiten sei neben der Stadt Köln auch der Bauherr der Nord-Süd-Stadtbahn, die Kölner Verkehrsbetriebe (KVB), als weitere Antragsteller beteiligt. In diesem Verfahren werde zurzeit an der Einsturzstelle am Waidmarkt eine Besichtigungsbaugrube nach der Regie des gerichtlich beauftragten Sachverständigen Prof. Kempfert errichtet. Im Verfahren zur Schadenshöhe ermittle der gerichtliche Sachverständige Prof. Weber im Einzelnen die Archivschäden, deren Restaurierung allein auf rund 400 Millionen Euro veranschlagt wird, so die Stadt Köln.

„Beide gerichtlichen Beweisverfahren richten sich derzeit allein gegen die von der KVB beauftragte Arbeitsgemeinschaft, die seinerzeit das Gleiswechselbauwerk am Waidmarkt errichtet  und dessen Havarie am 03. März 2009 mutmaßlich zum Einsturz des Stadtarchivs und zum Tod zweier Menschen geführt hat.“ so die Stadt Köln.

Der Rat der Stadt Köln habe in seiner Sitzung vom 18.12.2012 einstimmig beschlossen, die beiden gerichtlichen Beweisverfahren auf zahlreiche weitere, mögliche Schadensverursacher zu erstrecken. Dabei handle es sich zum einen um die Gesellschafter der Arbeitsgemeinschaft, die im Fall der Verantwortlichkeit der ARGE persönlich für deren Verbindlichkeit einstehen müssten. Zum anderen werde das Verfahren auf verschiedene Planungs-, Überwachungs- und Ausführungsbeteiligte erstreckt, „die nach jetzigem Erkenntnisstand möglicherweise eine Mitverantwortung für den Archiveinsturz und die damit verbundenen Schäden trifft.““ Die KVB werde das von ihr mitbetriebene Verfahren zum Schadensgrund in ähnlicher Form erweitern wie die Stadt Köln.

Die Stadt Köln wird in den beiden gerichtlichen Beweisverfahren von der Mönchengladbacher Anwaltskanzlei Kapellmann und Partner vertreten.

Autor: dd
Foto: Das Historische Archiv nach dem Einsturz 2009