Köln | Die Stadt meldet, dass man sich mit den Wirten in der Altstadt auf ein Konzept für den Straßenkarneval 2018 geeinigt habe. Die Gastronomen sollen mehr Verantwortung übernehmen. Die Stadt sieht die Einigung als Testlauf.

Zum einen sollen die Gastronomen ihre Toiletten beim Außenausschank verdoppeln. Zum anderen wird ein Mehrweg-Pfandsystem für den Ausschank von Getränken eingeführt und die Wirte müssen sich für eine bessere Müllentsorgung einsetzen. Oberbürgermeisterin Henriette Reker verspricht sich davon, dass die Situation vor Ort verbessert werde und auch die Gastronomen negativen Begleiterscheinungen der Feiern entgegenwirken.

Christoph Becker, Geschäftsführer DEHOGA Nordrhein, wird in der Mitteilung der Stadt schriftlich zitiert: „Wir wollen unseren Beitrag leisten, dass in Köln wieder eine respektvolle Feierkultur herrscht, die alle einlädt und niemanden ausgrenzt. Wir werden alles tun, um Exzesse wie am 11. November 2017 zu verhindern. Die Gastronomen leisten einen wichtigen Beitrag für die Stadtgesellschaft.“

Reker hatte nach dem Elften im Elften 2017 zu einem runden Tisch eingeladen. Der Einladung folgten 35 Organisationen, Institutionen, Verbände und Behörden. Die jetzt getroffenen Vereinbarungen sollen nach den Straßenkarnevalstagen überprüft werden.

[infobox]Die Vereinbarungen zwischen der Stadt Köln,DEHOGA und der Handwerkskammer Köln im Detail:

– Im nahen Umfeld der genehmigten Außengastronomie stellen die Gastronomen zusätzliche Sanitäranlagen auf. Die Gastwirte werden dort auch zusätzliche Müllentsorgungsmöglichkeiten einrichten.

– An allen Ausschankeinrichtungen in der Altstadtzone erfolgt die Abgabe von Getränken ausschließlich in Mehrweg-Pfandbehältnissen.

– Das Mehrweg-/Pfandsystem wird auf die gesamte Glasverbotszone der Altstadt ausgeweitet. Die Ausgabe von Mehrweg-/Pfandbehältern erfolgt bereits an den Abgabestellen der Glasverbotszone. Es wird angestrebt, die mobilen Ausschankgelegenheiten des Festkomitees entlang des Zugwegs in der Kölner Altstadt in das Mehrwegsystem einzubeziehen.

– Es erfolgt keine Außenbeschallung durch die Gaststätten. Die Beschallungen der Außengastronomie beschränken sich auf den unmittelbaren Nahbereich.

– Die Funktionsfähigkeit der aufgestellten Sanitäranlagen sowie die permanente Verfügbarkeit der Müllentsorgungsmöglichkeiten werden durch die Gastronomen zu je-dem Zeitpunkt sichergestellt.

– Diese Regelungen werden als Auflagen in die Genehmigungen für die einzelnen Außengastronomie-Einrichtungen aufgenommen. Das Ordnungsamt kontrolliert Umsetzung und Einhaltung.

– An neuralgischen Punkten, die durch besondere Enge oder eine räumliche Situation Fehlverhalten des Publikums begünstigen, zum Beispiel am Heumarkt, Ostermann-platz oder Quatermarkt, werden die mobilen Ausschankeinrichtungen wegfallen oder reduziert (um insgesamt vier). Zwei weitere Ausschank- und Imbisseinrichtungen werden nur an Weiberfastnacht genehmigt und entfallen für die übrigen Karnevalstage.

– Die Gastronomie wird an sehr stark frequentierten Außengastronomieeinrichtungen zusätzliches Sicherheitspersonal einsetzen.

– Der DEHOGA wird als Vertreter der Gastronomie einen Ansprechpartner für alle Karnevalstage benennen. Dieser nimmt Hinweise, zum Beispiel bei Problemen mit einzelnen Betrieben bei der Umsetzung des Konzeptes in der Altstadt, entgegen. In direktem Kontakt zwischen DEHOGA und den Betrieben wird unverzüglich für Abhil-fe gesorgt.

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Autor: ag
Foto: Jeck – Symbolbild