Köln | An vielen Orten in Köln hat die Kölner Polizei eine Videobeobachtung – nicht Überwachung – installiert. Beamte sitzen dort vor Bildschirmen und beobachten 24 Stunden an 7 Tagen die Kölner Bürgerinnen und Bürger. Wenn es darum geht, ob diese Beobachtung auch während Versammlungen erfolgt – was illegal ist – zeigt sich die Kölner Polizei zugeknöpft und intransparent. Die Initiative kameras-stoppen.org reichte am 1. Oktober eine weitere Klage gegen Polizeipräsident Uwe Jacob vor dem Verwaltungsgericht Köln ein.

Der Sachverhalt

Am 18. Januar gab es in Köln auf dem zentralen Innenstadtplatz Neumarkt eine antirassistische Demonstration. Die Initiative kameras-stoppen.org wollte daraufhin von der Kölner Polizeibehörde wissen, ob die Kameras auf dem Neumarkt, die Versammlung filmten und Aufnahmen gespeichert wurden. Die Polizei Köln, so die Initiatoren der Klage weigere sich in angemessenem Zeitrahmen über diese Fragen Auskunft zu erteilen. Daher wollen sie mit der Klage erreichen, dass das Verwaltungsgericht Köln die Kölner Polizeibehörde verpflichtet diese Auskunft zu erteilen. Zudem wollen die Kläger erreichen, die Protokolle der Videoanlage für die Zeit der Versammlung einsehen zu dürfen.

Polizei Köln handelte schon einmal rechtswidrig

Die Initiative schreibt: „In einem anderen Fall hat die Polizei Köln inzwischen schriftlich eingestanden, eine Versammlung auf dem Ebertplatz am 14.11.2019 rechtswidrig über die polizeiliche Videoüberwachung des Platzes
beobachtet zu haben. Grundsätzlich dürfen staatliche Stellen Versammlungen nicht filmen oder den Ton aufzeichnen, da Bürger*innen ansonsten von der Teilnahme an ihr abgeschreckt werden könnten. Das garantiert die Versammlungsfreiheit aus Artikel 8 Grundgesetz. Deshalb
ist die Polizei verpflichtet, bei Versammlungen auch ihre stationäre Videoüberwachungsanlage vor Ort abzuschalten.
Das Datenschutzrecht gibt jedem Menschen das Recht, Auskunft über seine erhobenen und gespeicherten Daten zu erhalten. Das verpflichtet auch die Polizei, in der Regel innerhalb eines Monats Auskunft an betroffene Antragsteller*innen zu erteilen.“

Die Initiative kameras-stoppen.org klagt auch grundsätzlich gegen die Videoüberwachung der Kölner Polizei. Hier erwartet die Initiative eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln noch in diesem Jahr.

Autor: Von Redaktion
Foto: Polizeiliche Videobeobachtung am Ebertplatz