Köln | Eltern dürfen ihre Kinder nicht wegen religiöser oder moralischer Bedenken von der Schule fernhalten. Das Oberlandesgericht Köln bestätigte in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss einen Bußgeldbescheid gegen Eltern aus dem Raum Bonn wegen des Fernbleibens ihrer Kinder vom Unterricht.

Das zuständige Amtsgericht hatte zuvor den Widerspruch der Eltern gegen die vom Kreisschulamt verhängten Strafzahlungen mit Verweis auf das Grundgesetz zurückgewiesen. Den Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde der Eltern wies das OLG nun ab.

Die Eltern wollten 2010 einen zehn Jahre alten Sohn und eine acht Jahre alte Tochter nicht zur Grundschule anmelden. Sie begründeten die Ablehnung unter anderem damit, dass der Unterricht darauf abziele, christliche Werte aus der Gesellschaft zu entfernen. Als die Kinder nicht zur Schule erschienen, verhängte das Schulamt ein Bußgeld.

(Aktenzeichen 1 RBs 308/12)

Autor: dapd