Köln | Der Kölner Fernsehsender RTL sendet das TV-Format „Team Wallraff“. Es geht um eine besondere Form des investigativen Journalismus, die Günter Wallraff prägte. Undercover recherchieren. Im konkreten Fall einer Recherche und Filmaufnahmen in einer geschlossenen psychatrischen Klinik setzte das OLG der Arbeit der Journalisten Grenzen.

Die Journalistin ließ sich unter falschem Namen als Praktikantin in der Klinik anstellen. Während ihrer Tätigkeit in der Klinik fertigte sie in „umstrittenen Umfang“ heimlich Ton- und Filmaufnahmen an. Darunter befanden sich Aufnahmen eines seit früher Jugend an Autismus leidenden Patienten. Dieser hatte gegen die Journalistin und die Produktionsfirma geklagt. Am 18. März strahlte der Fernsehsender RTL die Reportage über Zustände in psychatrischen Einrichtungen in Deutschland aus. Nicht dabei war das Material des Klägers.

Beide Seiten einigten sich zunächst auf Löschung des Bildmaterials, was die Journalistin und die Produktionsfirma eidesstaatlich versicherten. Der Rechtsstreit war damit erledigt. Allerdings musste das Gericht noch über die Kosten des Verfahrens entscheiden und legte diese den Beklagten auf. Das Gericht geht davon aus, dass die Beklagten den Rechtsstreit verloren hätten, selbst bei Nichtveröffentlichung. Die Journalistin habe bereits durch ihre Aufnahmen und Weitergabe an die Produktionsfirma mehrere Staftaten begangen, denn durch die Aufnahmen verletzte sie den höchstpersönlichen Lebensbereich des Klägers.

Die Richter stellten allerdings auch fest, dass investigative Recherchen von Journalisten grundsätzlich gerechtfertigt sein können, aber nur dann, wenn „bei gebotener Abwägung der widerstreitenden Interessen unter Beachtung der Schutzwürdigkeit der Dritten ‚erheblicheMissstände‘ sonst nicht aufzudecken wären“. Dies sei im vorliegenden Fall aber von den Beklagten nicht ausreichend bewiesen worden. Eine Schutzwürdigkeit durch die Datenschutzgrundverordnung sah das Gericht nicht und verwies hier auf das „Medienprivileg“. Gegen den Beschluss des OLG Köln können keine Rechtsmittel eingelegt werden.

Autor: Von Redaktion