Köln | Es ist heiß. Es ist trocken. Das bedeutet es herrscht eine erhöhte Brandgefahr in Köln auf den Grünflächen, Wäldern und Friedhöfen. Dies gilt vor allem für Menschen die grillen wollen. Hier gelten besondere Vorschriften in der Stadt Köln. In einigen Grünflächen ist das Grillen komplett untersagt. Auch auf den Friedhöfen besteht erhöhte Brandgefahr, etwa durch Grabkerzen.

Grillen ist in Köln nur dann auf öffentlichen Grünflächen gestattet, wenn für andere Personen oder die Umgebung keine Brandgefahren zu befürchten sind. Die aktuelle Trockenheit schließt daher Grillen fast schon aus. Wer grillt muss einen geeigneten Grill verwenden und vor allem auf einen ausreichenden Abstand zum Boden achten. Einweggrills sind grundsätzlich verboten. Das Grillfeuer ist ständig zu beaufsichtigen, bei starkem Wind oder beim Verlassen des Ortes ist das Grillfeuer vollständig zu löschen und die Reste ordnungsgemäß zu entsorgen.

Hier darf nicht gegrillt werden

Ein Grillverbot gilt im Botanischen Garten, Forstbotanischen Garten und Finkens Garten, in der Vogelschau Leidenhausen, im Tierpark Lindenthal und in den Wildparks, im Rheinpark, im Bereich des Rheinboulevards, im Rheingarten und im Stadtgarten, in Zieranlagen, auf öffentlichen Spiel- und Bolzplätzen, auf Hundefreilaufflächen, im Abstand bis zu 100 Metern zum Waldrand und zu Wohngrundstücken sowie in einem Abstand von weniger als zwei Metern zu Baumkronen. Im Wald ist offenes Feuer verboten und Grillen nur an ausgewiesenen Plätzen erlaubt.

Keine Zigaretten wegwerfen

Verboten ist es überall im Stadtgebiet, glimmende Gegenstände wie beispielsweise Zigaretten oder sonstige Gegenstände, die geeignet sind, Feuer zu verursachen, wegzuwerfen. Durch den Brennglaseffekt können auch Glas oder Glasscherben Brände verursachen. Im Wald ist das Rauchen vom 1. März bis 31. Oktober nicht gestattet.

Die Friedhöfe

Das Aufstellen von Grablichtern und brennenden Kerzen ist im Bereich der Baumgrabstätten auf dem Nord- und Ostfriedhof, dem Friedhof Steinneuer Hof und im Naturwald am Ostfriedhof grundsätzlich verboten.

Autor: Von Redaktion