Köln | Gestern fand in Köln ein Thementag an zwei Veranstaltungsorten zur Situation und Geschichte intersexueller Menschen, also von Menschen, die über Merkmale beider Geschlechter vefügen, statt. Dabei war es den Veranstaltern wichtig, auf die Situation Intersexueller in der Gesellschaft, den Umgang mit Intersexuellen im rechtlichen und medizinischen Bereich aufzuzeigen. Hauptkritikpunkt des Bundesverbandes Intersexueller Menschen ist der Umgang mit minderjährigen Intersexuellen und medizinischen Eingriffen bei diesen, mit dem Ziel, sie auf ein Geschlecht festzulegen.

Die Operationen stellten einen irreversiblen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte und die sexuelle Selbstbestimmung junger Menschen dar. Das Deutsche Institut für Menschenrechte empfiehlt, irreversible körperliche Eingriffe an nicht einwilligungsfähigen intersexuellen Kindern, die nicht der Lebensrettung dienen, ausdrücklich zu verbieten und die Voraussetzungen für die qualifizierte Beratung von Eltern und Betroffenen zu schaffen. Momentan würden solche chirurgischen Eingriffe an Kindern und Jugendlichen noch vorgenommen, so Lucie Veith, Vorsitzende des Bundesverbandes Intersexuelle Menschen.

Einer von Veiths Beiträge bei der Veranstaltung im NS-Dok thematisierte den Umgang mit und die Verbrechen an Intersexuellen durch Ärzte während des NS-Regimes. Die Opfer hätten dafür nach Ende der NS-Zeit keine Entschädigung erhalten. Auch wurde der Werdegang einiger regimenaher Ärzte nach Kriegsende aufgezeigt.  

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Hintergrund:

Der UN-Menschenrechtsrat prüft Deutschland in diesem Monat zum zweiten Mal im Rahmen des UPR-Verfahrens (Universal Periodic Review) auf Einhaltung der Menschenrechte. Einer der Prüfungspunkte bezieht sich auf den Umgang mit intersexuellen Menschen. Bei diesen ist das geschlechtliche Erscheinungsbild von Geburt an hinsichtlich der Chromosomen, der Keimdrüsen und der Hormonproduktion nicht nur männlich oder nur weiblich, sondern offenbar eine Mischung aus beiden. Das hat weitreichende Folgen für die Entwicklung des Körpers, der Genitalien und der juristischen und individuellen Identität in einer Gesellschaft, die bisher ausschließlich in Mann und Frau als Kategorien unterscheidet.

Die Kooperationsveranstaltung wurde getragen durch die Heinrich Böll Stiftung NRW, das NS-Dokumentationszentrum der Stadt Köln und dem Filmemacher Gregor Zootzky. Sie fand im NS-Dok sowie im Kölner Odeon-Kino statt.

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Autor: Daniel Deininger
Foto: Lucie Veith, Vorsitzende des Bundesverbandes Intersexueller Menschen