Köln | Die Vergabekammer Rheinland hat einem Nachprüfungsantrag zum „Multiprojektmanagement für sieben Schulbauprojekte an fünf Standorten in Generalunternehmervergabe“ stattgegeben. Das Projekt der Stadt Köln wurde im vergangenen Jahr europaweit ausgeschrieben.

Wie die Kölner Bezirksregierung am heutigen Dienstag berichtete, sollte das wirtschaftlichste Angebot den Zuschlag erhalten. Eine Firma hatte damals ihr Angebot fristgerecht vorgelegt und lag sogar preislich an erster Stelle. Ende 2017 teilte die Stadt diesem Bieter mit, dass eine andere Firma den Zuschlag erhalten soll, trotz des insgesamt günstigsten Angebots.

Die Stadt begründete ihre Entscheidung damit, dass der Projektleiter auch als Niederlassungsleiter in dem betroffenen Unternehmen arbeite und so seine zeitliche Verfügbarkeit nicht gesichert sei. Das wiederum wollte das unterlegene Unternehmen nicht so stehen lassen und stellte daraufhin einen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Rheinland. Diesem Antrag gab die Vergabekammer nun statt und verpflichtete die Stadt Köln zu einer neuen Wertung der Zuschlagskriterien.

Bei der Verfügbarkeit, so die erste Einschätzung, handelt es sich um ein nachträgliches und damit den Bietern nicht bekannt gemachtes Unterkriterium. Dies verstößt gegen den Transparenzgrundsatz des Vergaberechts und ist damit unzulässig. In den Vergabeunterlagen wurde an keiner Stelle darauf hingewiesen, dass es maßgeblich auf die zeitliche Verfügbarkeit der leitenden Projektmitglieder ankommen würde, teilte die Bezirksregierung abschließend mit.

Autor: Bernd F. Löscher