Köln | Das Verwaltungsgericht Köln (VG Köln) hat in einem aktuellen Urteil Standard-Tierversuche an Mäusen zu Ausbildungszwecken untersagt. Klägerin war die Universität Bonn, Beklagte das Land NRW. Der Rechtsstreit dürfte auch beim OVG Münster Thema werden.

Wie die Verantwortlichen in einer Pressemitteilung berichtete, soll es sich bei den beabsichtigten Versuchen um Mäuse handeln, denen überwiegend Psychopharmaka oder Alkohol injiziert werden. In der Folge sollten die Mäuse unter anderem speziellen Herausforderung ausgesetzt werden (Setzen in ein Labyrinth, Setzen in eine Arena, Setzen in ein mit Wasser gefülltes Becherglas, Setzen auf eine Wärmeplatte).
Das Verwaltungsgericht Köln hat die Rechtmäßigkeit der Untersagungsverfügung des Landes Nordrhein Westfalen bestätigt. Dazu hat es ausgeführt, dass sämtliche Versuche – auch nach den Angaben der Klägerin – „Standardversuche“ bzw. „gebräuchliche Versuche“ seien. Daher sei davon auszugehen, dass es über diese Versuche bereits Filme oder Videos gebe. Das werde von der Bonner Universität auch nicht bestritten, dennoch hatte sie gegen die Untersagung beklagt.

Nach Auffassung des Kölner Gerichts sei die Durchführung dieser Versuche daher „entbehrlich, da die Filme bzw. Videos über die Versuche den Studenten vorgeführt werden könnten. Soweit es darum gehe, manuelle Fähigkeiten an den Mäusen zu erlernen – z.B. Ergreifen von Mäusen, Injektionen in Mäuse setzen, Temperaturmessung bei Mäusen – könnten diese Fertigkeiten isoliert an Mäusen erlernt werden, ohne dass es notwendig sei, die Versuche vollständig durchzuführen“, führten die Richter weiter aus.

Gegen das Urteil (Aktenzeichen: 21 K 11572/17) kann der Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt werden. Über den entscheidet dann das Oberverwaltungsgericht in Münster.

Autor: bfl