Köln | Der Bewohner eines Baumhauses im Hambacher Wald, der dort seit sechs Monaten wohnen will, beantragte beim Verwaltungsgericht Köln vorläufigen Rechtschutz gegen die mündliche Verfügung der Stadt Kerpen dieses räumen zu müssen. Das Gericht entschied, dass die Räumung rechtmäßig war. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. (Az.: 23 L 2060/18)

Der Mann begründete, dass das Baumhaus sein Lebensmittelpunkt sei und ein Zeitrahmen von 30 Minuten für die Räumung zu kurz. Zudem werde er durch die Räumung obdachlos. Das Gericht entschied, dass die Räumung gerechtfertigt ist, weil sie der Gefahrenabwehr für den Bewohner dient, da dieser einer Waldbrandgefahr ausgesetzt ist. Die Kürze der Räumung sei gerechtfertigt, weil die Gefahr durch den Polizeieinsatz und die Räumung steige, so das Gericht.

Autor: ag