Köln | In den kommenden Wochen sollen entlang der A1 im Kölner Norden und auf Leverkusener Stadtgebiet vorbereitende Arbeiten für den ab Herbst angepeilten Neubau der Rheinbrücke Leverkusen stattfinden. Das hat am gestrigen Donnerstag, 16. Februar 2017, das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden.

Mit dem Beschluss können ab sofort einzelne Flächen durch den Landesbetrieb Straßenbau NRW vorbereitet werden. Die Arbeiten sollen im Laufe der nächsten Woche in Köln-Merkenich im Bereich der Brücke der A1 über die KVB-Linie und rechtsrheinisch in Leverkusen entlang des Westrings. Zunächst werden fast fünf Hektar Fläche gerodet. Die anstehenden Gehölzarbeiten für das spätere Verlegen von Leitungen sollen noch vor Beginn der Brutzeit bis zum 28. Februar abgeschlossen sein. Ziel ist es, bis 2020 die erste Hälfte der neuen Rheinbrücke fertiggestellt zu haben. Dann können auch wieder LKW an dieser Stelle den Rhein queren. Weitere drei Jahre später soll die komplette neue Brücke fertig sein.

Das Bundesverwaltungsgericht prüft derzeit in der Hauptsache den Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung Köln zum geplanten Neubau. Der Beschluss liegt seit Ende letzten Jahres vor. Drei Klagen sind dabei anhängig. Das Gericht hat nunmehr den Vollzug für besonders dringende Vorabmaßnahmen aufrechterhalten. Eine Entscheidung im Hauptverfahren soll noch in diesem Jahr getroffen werden.

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