Köln | Insgesamt seien 400.000 Verkehrsteilnehmer im vergangenen Jahr auf der A3 am Heumarer Dreieck zu Unrecht geblitzt worden. Grund dafür war ein nicht korrekt platzierte Geschwindigkeitsbeschilderungen. Einige der Verkehrsteilnehmer sollen mit Bußgeldern oder sogar mit Fahrverboten und Punkten bestraft worden sein. Doch weder die Stadt noch die Bezirksregierung bestreiten derzeit den Fehler.

Betroffene müssen einen Antrag stellen

400.000 Autofahrer sollen zu Unrecht geblitzt worden sein. Nun teilt die Bezirksregierung Köln mit, dass betroffene Autofahrer in einem ersten Schritt einen Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens bei der Stadt Köln stellen können. In eigener Zuständigkeit wolle dann die Stadt Köln über die eingegangen Anträge entscheiden, sagt die Bezirksregierung Köln. Für eine Rückzahlung sei allerdings der Antrag des Betroffenen notwendig und folgende zwei Voraussetzungen müssen erfüllt werden: Der Bußgeldbescheid müsse entweder den Betrag von 250 Euro überschreiten oder es müsse ein Fahrverbot verhängt worden sein.

Bezirksregierung kündigt Gandenverfahren für Härtefälle an

Weiterhin teilt die Bezirksregierung mit, dass wenn die Verfahren nicht erfolgreich sein sollten, betroffene Bürger die Möglichkeit haben, ein Gnadengesuch zu stellen. Über dieses Gesuch entscheide dann die Bezirksregierung Köln. Hierfür habe die Bezirksregierung eine Hotline mit der Nummer 0221/147-3003 geschaltet. Allerdings teilt die Bezirksregierung Köln auch mit, dass nur besondere Härtefälle mit einem erfolgreichen Gnadenverfahren rechnen können, wie zum Beispiel den möglichen Verlust des Arbeitsplatzes auf Grund des Fahrverbotes, so die Kölner Bezirksregierung. Bei einem Gnadenverfahren kann die Bezirksregierung Gelbußen bis zur Höhe von 500 Euro nachträglich aufheben. Also erst dann wenn der Bußgeldbescheid rechtskräftig geworden ist.

Autor: Irem Barlin