Berlin | Maskenverweigerer in Zügen der Deutschen Bahn (DB) müssen im Wiederholungsfall damit rechnen, dauerhaft keine Züge mehr nutzen zu dürfen. „Wer das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung in den öffentlichen Verkehrsmitteln wiederholt verweigert, ohne eine Ausnahme glaubhaft machen zu können, verstößt gegen die Coronaschutzverordnungen der Länder und begründet somit eine Wiederholungsgefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung“, sagte ein DB-Sprecher der „Welt am Sonntag“. Laut Paragraf 4, Absatz 2 der Eisenbahn-Verkehrsordnung könne ein Beförderungsausschluss „bei drohender Gefahr präventiv ausgesprochen werden“.

Bislang habe die Bahn von dieser Regelung noch nicht Gebrauch gemacht. Die Praxis wird jedoch bereits in Einzelfällen angewendet, wenn Fußball-Anhänger auf dem Weg zu Spielen in Zügen randaliert haben. Bislang droht Fahrgästen, die ohne Mund-Nasen-Bedeckung in Zügen angetroffen werden, der einmalige Rauswurf aus dem Zug am nächsten Bahnhof und ein Bußgeld von der im jeweiligen Bundesland zuständigen Gesundheitsbehörde.

„Für den Adressaten eines Beförderungsauschlusses bedeutet das, dass er bei erneut auffälligem Verhalten eine Strafanzeige wegen Hausfriedensbruchs bekommt“, erklärte der DB-Sprecher. Sollte der renitente Maskenverweigerer dann noch einmal im Zug angetroffen werden, droht nicht nur wegen der fehlenden Mund-Nase-Bedeckung ein erneutes Bußgeld, sondern auch ein Strafverfahren. Hausfriedensbruch kann mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr geahndet werden.

Nach Angaben der Bundespolizei wurden zwischen dem 12. September und dem 7. Dezember fast 200.000 Menschen ohne die vorgeschriebene Mund-Nase-Bedeckung in Zügen und Bahnhöfen angetroffen. Bei knapp 3.700 Fahrgästen wurden die Personalien aufgenommen und an die jeweils zuständigen Landesbehörden übermittelt. 224 Passagiere mussten in dieser Zeit zum Aussteigen gezwungen werden, weil sie sich uneinsichtig zeigten und keine Maske aufsetzen wollten.

Die Deutsche Bahn geht davon aus, dass sich 99 Prozent ihrer Kunden an die geltende Maskenpflicht halten.

Autor: dts