Köln | Einen ergänzenden Beschluss zum Baubeschluss für die dritte Baustufe der Nord-Süd-Sadtbahn wolle die Verwaltung dem Rat zu seiner Sitzung am 20. Dezember vorlegen. Das teilt die Stadt Köln am heutigen Montag, 28. November, mit. Der ergänzende Beschluss, stelle die Finanzierung der straßenbaulichen Begleit- und Folgemaßnahmen für den Individualverkehr sicher.

Die Kosten für diese Maßnahme belaufen sich, so die Stadt, auf 20.473.076 Euro – die übrigen Projektkosten in Höhe von 44.216.665 Euro betreffen den ÖPNV-Anteil – und seien entsprechend dem so genannten Entflechtungsgesetz in Verbindung mit den Förderrichtlinien Kommunaler Straßenbau grundsätzlich zu 60 Prozent zuwendungsfähig. Das Entflechtungsgesetz laufe jedoch zum 31. Dezember 2019 aus. Über die Fortsetzung der Fördermöglichkeiten sei vom Land Nordrhein-Westfalen (NRW) noch nicht abschließend entschieden worden.

Laut Aussage des zuständigen Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes NRW seien die derzeit verfügbaren Mittel durch bereits ausgewählte Projekte gebunden, zum Beipiel mit rund 55 Millionen Euro für die Sanierung der Mülheimer Brücke, so die Stadt. Es bestehe jedoch die Zusage, nach Abschluss des Haushaltsjahres 2016 zu prüfen, inwieweit eine Förderung durch Wenigerbedarf oder Restmittel anderer Projekte erfolgen könne.

Um den Baubeginn der dritten Baustufe nicht zu gefährden, habe die Verwaltung jetzt vorsorglich eine ergänzende Beschlussvorlage gefertigt, die eine vollständige Finanzierung des Investitionsanteils in Höhe von 20.473.076 Euro allein aus dem städtischen Haushalt vorsiehe, für den Fall, dass eine Förderung durch das Land ganz oder teilweise ausfälle.

Die Planfeststellung für den Bau der dritte Baustufe wurde am 22. April von der Bezirksregierung Köln erteilt. Gegen diesen Planfeststellungsbeschluss sind Klagen eingereicht, die derzeit vor dem Oberverwaltungsgericht Münster verhandelt werden.

Würde von einer Realisierung der dritten Baustufe abgesehen, hätte dies auch Auswirkungen auf die bereits erfolgte Förderung der Gesamtmaßnahme Nord-Süd Stadtbahn, da in diesem Fall der für alle drei Bauabschnitte ermittelte Verkehrswert unter die für eine Förderfähigkeit erforderliche Schwelle fiele, teilt die Stadt mit. Dies könnte eine Rückzahlung der bereits erhaltenen ÖPNV-Zuwendungen für die erste und zweite Baustufe zur Folge haben.

Autor: ib