Köln | Nordrhein-Westfalen und damit auch die größte Stadt Köln in NRW starten als erstes Bundesland am 7. Juli 2014 in die Sommerferien. Dann werden an den großen Flughäfen in Köln/Bonn oder Düsseldorf die Schlangen vor den Check In Schaltern mit fröhlichen Urlaubern wieder länger. Aber welche Rechte habe ich als Fluggast eigentlich bei Annullierung, Nichtbeförderung oder Verspätung meines Fluges? Report-k.de hat die wichtigsten Infos zu den europäischen Fluggastrechten vor der großen Reise in den Urlaub zusammengestellt.

Steigende Fluggastzahlen

Es sind die schönsten Wochen im Jahr. Sommerurlaub und Ferien im Süden an den Stränden von Mallorca, Spanien, Ibiza oder Malta, um nur einige Destinationen zu nennen. Schon zu den Osterferien 2014 starteten am Köln/Bonn Airport über 400.000 Fluggäste. 9,1 Millionen Fluggäste weist die Statistik für 2013 aus. Nach den Verkehrszahlen des Flughafenverbandes ADV flogen von Januar bis April diesen Jahres 57,7 Millionen Menschen von deutschen Flughäfen aus auf innerdeutschen Strecken, in Europa und interkontinentalen Routen. Im Jahr 2013 waren es 201.813.523 Millionen Passagiere. Das sind gewaltige Zahlen und die Anzahl der Fluggäste nimmt, wenn auch im niedrigen unter ein Prozentbereich, weiter zu. Bei dieser gewaltigen Zahl lief nicht jede Reise, ob aus beruflichen oder privaten Gründen, reibungslos ab. Was tun, wenn mein Flug annulliert, ich nicht befördert wurde, oder verpätet war?

Ihre Rechte als Fluggast in Europa

In diesem Fall greift die Verordnung EG Nr. 261/2004, die vom Europäischen Gerichtshof durch ein Urteil vom 19. November 2009 bei Flugverspätungen präzisiert wurde. Die Verordnung legt vier Kategorien fest: Nichtbeförderung, Annullierung, Verspätung und Höher- bzw. Herabstufung. Die Luftfahrtunternehmen sind dazu verpflichtet ihre Reisenden über deren Fluggastrechte zu informieren. Für jeden Reisenden, der auf einem europäischen Flughafen seine Reise antritt, gilt die Verordnung. Auch wenn ich in einem Nicht-EU-Staat mit einem Luftfahrtunternehmen aus der EU starte und einen Flughafen innerhalb Europas ansteuere, gilt die Verordnung. Betroffen sind alle Arten von Flügen, also Linien-, Charterflüge und Flüge im Rahmen einer Pauschalreise.

Verbraucherportal bietet Hilfe an

Die Verordnung ist sehr komplex und umfangreich und staffelt die Reisen auch nach Entfernung. Hilfe bieten Reisenden Verbraucherportale im Internet, wie etwa flightright.de, das auch von der Europäischen Union gefördert wird. Dort kann ich mit einem kostenlosen Entschädigungsrechner prüfen, ob mir etwa im Falle einer Annullierung oder Verspätung eine Entschädigung zusteht. Dazu muss ich meine Flugnummer wissen und mein Reisedatum eingeben und werde dann durch ein umfangreiches, aber einfach zu verstehendes Formular geführt. Es empfiehlt sich allerdings schon während der missglückten Reise einige Daten auf einem Notizzettel oder mit dem Smartphone festzuhalten: Etwa wann ich exakt gelandet bin bei Verspätungen, oder welchen Grund die Airline bei Annullierungen angegeben hat oder welche Anschlussflüge ich verpasst habe. Das Portal bietet aber auch die Durchsetzung der Ansprüche auf Erfolgsbasis an, fordert dazu allerdings für seine Aufwendungen eine Provision von der bezahlten Ausgleichszahlung ab 25 Prozent. Das Magazin „Finanztest“ 2/2012 kommt zu dem Ergebnis: „Eine interessante Alternative zum kostenpflichtigen Anwaltsbesuch“. Nach eigenen Angaben hat das Portal schon über 400.000 Fluggästen geholfen.

Fluggastrechte am Beispiel Annullierung

Eine Annullierung liegt dann vor, wenn ich einen Platz in einem geplanten Flug reserviert habe und dieser nicht durchgeführt wurde. Habe ich den Flug selbst storniert, liegt natürlich keine Annullierung vor. Die Höhe der Ausgleichsleistung kann zwischen 250 und 600 Euro betragen, je nach Flugroute und Entfernung. Wird ein Flug wegen eines außergewöhnlichen Umstandes, zu denen auch Streiks gehören, annulliert – in Erinnerung sind etwa die Pilotenstreiks bei der Lufthansa Anfang diesen Jahres – dann erhalte ich allerdings keine Ausgleichszahlung. Dies gilt auch, wenn mein Flug etwa wegen politisch instabiler Verhältnisse, denken wir an die Ukraine-Krise, Wetterbedingungen, wie die Vulkanaschewolke über Australien, oder unerwarteten Flugsicherheitsmängeln ausfällt. Das Luftfahrtbundesamt, das in Deutschland als Durchsetzungs- und Beschwerdestelle agiert, hat umfangreiche Informationen dazu ins Netz gestellt, bietet aber keinen Entschädigungsrechner an. Auf der Seite des Luftfahrtbundesamtes muss ich mich allerdings alleine mit den rechtlichen Regelungen und Urteilen auseinandersetzen.

Verbraucherportal zum Thema Fluggastrechte >

Allgemeine Infos zu Fluggastrechten und Fluggastzahlen

Die Infoseite des Luftfahrt-Bundesamtes >

Alles zum Thema Flughafen und aktuelle Fluggastzahlen findet man auf der Website des Flughafenverbandes ADV

Autor: Andi Goral | Foto: Andrey-Zyk/Fotolia
Foto: Welche Rechte haben Fluggäste in Europa bei Annullierung, Nichtbeförderung oder Verspätung?