Köln | Wer öffentliche Verkehrsmittel im Gebiet des Verkehrsverbundes Rhein-Sieg (VRS) nutzt muss mit Inkrafttreten der verschärften Regeln des Infektionsschutzgesetzes jetzt verpflichtend FFP2-Masken tragen. Dies gilt bei einer Inzidenz von 100 in drei Tagen in Folge. Köln überschreitet diesen Wert seit Wochen und liegt derzeit bei 250,1.

Die bisherige Regel, dass auch OP-Masken oder medizinische Masken getragen werden dürfen entfällt. Wer allerdings die Züge im VRS-Gebiet nutzt wird schnell feststellen, dass etwa die Deutsche Bahn zu einer umfassenden Kontrolle nicht in der Lage ist. Daher muss der Appell gelten aus Eigenverantwortung sich an diese Regeln zu halten.

Dazu appelliert der VRS mit vier Punkten an seine Fahrgäst*innen:
• das Abstandhalten zu anderen Fahrgästen, indem z.B. alle Türen zum Ein- und Aussteigen genutzt werden und sich die Fahrgäste gleichmäßig im Fahrzeug verteilen.
• das Verschieben von Einkaufs- und Besorgungsfahrten auf Zeiten, in denen Berufspendler nicht unterwegs sind.
• Beachten der Hygienehinweise der Bundesregierung und des Robert-Koch-Instituts wie gute Handhygiene und das Einhalten der Husten- und Nies-Etikette
• der Verzicht während der Fahrt zu essen und zu trinken

Autor: red
Foto: Symbolbild FFP2-Maske, die jetzt in Stadtbahnen, Zügen und Bussen im Gebiet des VRS getragen werden müssen.