Köln | Die Kölner Verkehrs-Betriebe AG KVB hat noch bis Ende 2019 eine gültige Betrauungsregelung der Stadt Köln. In der nun stattfindenden Direktvergabe nach EU-Recht scheint die KVB der einzige Aspirant zu bleiben.

Wie das stadtnahe Verkehrsunternehmen am heutigen Montag bekannt gab, umfasst die Direktvergabe nach EU-Recht einen Zeithorizont von 22,5 Jahren. Der Kölner Stadtrat hatte im Herbst vergangenen Jahres den Beschluss gefasst, eine Direktvergabe gemäß EU-Recht vorzunehmen. Nun ist eine dreimonatige Frist abgelaufen, bis zu der sich mögliche Mitbewerber mit einem eigenwirtschaftlichen Antrag anmelden konnten.

Darin hätten sie erklären müssen, dass sie den Nahverkehr in Köln auch ohne öffentliche Zuschüsse durchführen können. Ein solcher Antrag ist bei der Bezirksregierung Köln nicht eingegangen. Damit scheint der Weg frei für die Anschlussbetrauung der KVB. Nach jetzigem Stand soll der Stadtrat Anfang nächsten Jahres die Direktvergabe beschließen.

Autor: bfl