Köln | Die Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR (StEB Köln) führen aufgrund einer Qualitätsüberprüfung erneut Kanalsanierungsarbeiten durch. Die Maßnahmen werden in grabenloser Bauweise durchgeführt.

Köln-Heimersdorf

Die Baustelle wird ab dem 2. Janaur 2017, in der Mercatorstraße in Höhe Oranjehofstraße in Köln-Heimersdorf eingerichtet und spätestens am 13. Januar .2017 abgeschlossen. Eine Fahrspur von zweien fällt weg. Die Arbeiten finden nur an den Werktagen zwischen 9 und 15 Uhr statt. Im Berufsverkehr entstehen somit keine Verkehrseinschränkungen. Die Sanierungsfahrzeuge werden zwei bis drei Tage an den einzelnen Schächten stehen.

Köln-Porz-Zündorf

Die Baustellen werden am 2. Januar 2017 um 9 Uhr eingerichtet und am 6. Januar 2017 um 15 Uhr abgeschlossen. Die Arbeiten finden nur an den Werktagen zwischen 9 und 15 Uhr statt. Die Baustellen werden nur an wenigen Tagen im genannten Zeitraum eingerichtet. Im Berufsverkehr entstehen keine Verkehrseinschränkungen. Lediglich am Schachteinstieg entstehen Baustellen, für die einige Parkplätze gesperrt werden müssen. Diese werden schnellstmöglich wieder freigegeben. Der Anliegerverkehr wird während der gesamten Bauzeit an den Baustellen vorbeigeleitet. Die Zufahrtsmöglichkeiten werden offen gehalten.

Köln-Rath

Die Baustelle wird in zwei Bauabschnitten, vom 16. Januar bis 20. Januar und vom 30. Januar bis 17. Februar 2017, durchgeführt. Die Baustelle wird um 9 Uhr eingerichtet und um 15 Uhr abgeschlossen. Die Arbeiten finden nur an den Werktagen zwischen 9 und 15 Uhr statt. Aus diesem Grund entstehen im Berufsverkehr keine Verkehrseinschränkungen. Der Verkehr wird an der Baustelle vorbeigeführt. Umso wenig Verkehrsraum wie möglich einzuschränken, werden für den Verkehr und für die Baustelleneinrichtung einige Parkplätze in Anspruch genommen. Lediglich am Schachteinstieg entsteht eine Baustelle, für die einige Parkplätze gesperrt werden müssen. Diese werden schnellstmöglich wieder freigegeben. Der Anliegerverkehr wird während der gesamten Bauzeit an der Baustelle vorbeigeleitet. Die Zufahrtsmöglichkeiten und die Zufahrten für Feuerwehr und Rettungsfahrzeuge werden aufrechterhalten und gewährleistet. Unmittelbare Anwohner werden über Postwurfsendungen jeweils zeitnah informiert.

Autor: ib