Köln | Es gibt viel Streit um die geplante Autobahn im Kölner Süden mit dem Titel „Rheinspange 553“. Bürgerinitiativen wehren sich vehement gegen die geplante reine Autobahn mit Brücke über den Rhein im Süden Kölns. Die Autobahn-Gesellschaft des Bundes wehrt sich gegen ein Rechtsgutachten, dass eine Kommune in Auftrag gab, aber nicht juristisch, sondern öffentlich.

Die Autobahn-Gesellschaft behauptet, dass eine Kommune eine Rechtsanwaltskanzlei beauftragt habe, die Planung zu prüfen. Diese Kanzlei soll nun mehrere rechtliche Fehler in der Planung festgestellt haben und der Vorwurf intransparenter Kommunikation durch die Autobahn-Gesellschaft steht im Raum. In dem Schriftstück, das dieser Redaktion nicht vorliegt, soll die Tatsachenbehauptung aufgestellt sein, dass eine Entscheidung für eine der Varianten bereits gefallen sei und durch ausstehende Gutachten diese nur noch bestätigt werden solle. Wenn diese Behauptung stimmen würde, wären dies schwerwiegende Vorwürfe gegen die Autobahn-Gesellschaft. Diese nennt in ihrer Stellungnahme als Gutachter den „Tüv Nord“.

Die Autobahn-Gesellschaft in deren Ressort der Bau und die Planung der Rheinspange 553 fällt, widerspricht dem Rechtsgutachten der Kanzlei. Das Projekt befände sich immer noch in der Vorplanung und alle 12 Varianten seien im vertiefenden Prüfverfahren. Einer Vorfestlegung widerspricht die Gesellschaft und Gefälligkeitsgutachten schließt der Bauherr aus. Den Vorwurf der Intransparenz weist die Autobahn-Gesellschaft weit von sich und verweist auf die Website des Projektes.

Autor: red
Foto: Symbolbild Schiff auf dem Rhein