Köln | Seit 2007 besteht in den Bahnen der Kölner Verkehrsbetriebe (KVB) ein allgemeines Ess- und Trinkverbot. An das sich aber die wenigsten halten. Genauso wie immer wieder auch in den Bahnen und auf den Bahnsteigen geraucht wird. Ein Problem, dass die KVB nie wirklich in den Griff bekommen hat. Jetzt droht denen, die Alkohol in der KVB trinken, ab 1. Oktober 2013 ein Bußgeld von 40 Euro. Oberbürgermeister Roters hatte erst über Medien verlauten lassen, dass er sich für ein Alkoholtrinkverbot im öffentlichen Raum stark machen will. Dazu passt die Initiative des städtischen Unternehmens. Im September 2013 will man zum neuen Bußgeld vorglühen und Sünder ansprechen, ab Oktober muss gezahlt werden.

Wer ab 1. September 2013 in den Straßenbahnen (gilt auch für die unterirdischen Fahrten), Bussen oder den unterirdischen Bahnsteigen Alkohol konsumiert, wird zunächst von den Servicemitarbeitern der KVB auf das Verbot hingewiesen. Wer dann ab 1. Oktober weitertrinkt wird mit 40 Euro zur Kasse gebeten. In den Fahrzeugen gilt bereits seit 2007 ein allgemeines Ess- und Trinkverbot. Das Verbot gilt nicht auf den Verteiler- und Zugangsebenen sowie an oberirdischen Haltestellen, weil diese öffentlicher Straßenraum sind. Mehr zur Umsetzung will man im August bekannt geben. Etwas irritiert ist man allerdings über eine Umfrage der KVB im Jahre 2012 durch das Institut TNS Infratest. Dort hat man, obwohl es seit 2007 das allgemeine Trink- und Essverbot gibt, noch einmal unter den Fahrgästen nachgefragt, ob diese auch gegen ein Alkoholverbot seien. 81,5 Prozent hatten sich für ein solches ausgesprochen.

Da die KVB aber schon das seit 2007 geltende allgemeine Ess- und Trinkverbot in keinster Weise umsetzen kann, darf man gespannt sein, ob dies nun für alkoholische Getränke gelingt.

Autor: Andi Goral
Foto: Ein Gläschen in Ehren… kostet ab Oktober 2013 in der KVB Bahn genossen 40 Euro