Köln | Es wird nun auch im zweiten Jahr keinen „großen“ Geisterzug mehr geben. Man darf gespannt sein, ob die kleine Gruppe der Geister in Ehrenfeld sich wieder zu einem Veedelsgeisterzug formieren und spontan vom Neptunplatz ins bürgerliche Ehrenfeld ziehen werden. Die Veranstalter des „Großen“ Geisterzuges können die Auflagen der Stadt nicht erfüllen und haben daher gestern ihren Antrag zurückgezogen.

Ob das das endgültige Aus für den „großen“ Geisterzug bedeutet wird man abwarten müssen. Die Veranstalter zusammen aktiv im Forum „Ähzebär und Co.“ haben laut Stadt Köln ihren Antrag auf Genehmigung zurückgezogen und sprechen auf ihrer Internetseite von einem Lippenbekenntnis der Stadt, dass diese dem Geisterzug positiv gegenüber stehe. Man könne die Auflagen der Stadt nicht finanzieren. Was man dort nicht erklärt ist, dass man sich auch als Geisterzug schon in den Jahren der großen Erfolge, wie etwa in Ehrenfeld 2004 mit über 250.000 Teilnehmern, auch als alternative aber mittlerweile etablierte Veranstaltung, um Finanzierung und Organisation kümmern hätte müssen. Wie es auch die Stunksitzung etwa getan hat. Sponsoren wurden eher schäl angesehen als gepflegt und man baute Kontakte nicht auf und aus. Man setzte weiter auf die Spontaneität aus dem Jahr des Beginns 1991 und darauf dass man weiterhin politische Demonstration sei. Aber auch das man eine Veranstaltung mit einer solchen Dimension als Amateurveranstaltung erhalten könne. Dies erweist sich nun als Fehleinschätzung, auch wenn der Ansatz durchaus eine sympathische Note hat.

Die Stadt schreibt, dass sie auf die Bereithaltung eines Rettungsdienstes, Nachbesserung des Beschilderungsplans für die Querung der Inneren Kanalstraße einschließlich der Sicherstellung einer Beleuchtung der Schilder, die Vorlage eines Streckenplans, insbesondere mit Nennung von problematischen Bereichen bestehe. Besonders im Bereich der Inneren Kanalstraße habe man auf ein Mindestmaß an Sicherheit für alle Beteiligten bestehen müssen. Weiter heißt es: „Ohne die Beachtung der Auflagen ist das notwendige Einvernehmen zwischen Polizei, Feuerwehr und Ordnungsbehörde als Voraussetzung für eine Genehmigung nicht zu erzielen.“

Autor: ag