Köln | Die Karnevalsgesellschaft Blaue Funken benötigen mehr Platz. Sie wollen daher neben dem von Ihnen als Standort genutzten Sachsenturm einen Erweiterungsbau errichten. Dazu soll ein architektonisches Gutachterverfahren durchgeführt werden. Die Pläne sollen im Februar 2017 der Bezirksvertretung Innenstadt und dem Stadtentwicklungsausschuss vorgelegt werden.

Seit den 1960er Jahren nutzen die Blauen Funken den Turm der römischen Stadtmauer am Kartäuserwall in der Kölner Innenstadt als Vereinssitz. Nun will der gemeinnützige Bauverein „Sachsenturm e.V.“ die Räumlichkeiten für die Karnevalsgesellschaft erweitern. Da der ehemalige Wehrturm unter Denkmalschutz steht, ist kein direkter Anbau möglich, erklärte die Stadt. Als bestmöglicher Standort für einen Erweiterungsbau wurde daher die angrenzende städtische Grünfläche südlich des Blaue-Funken-Weges ausgewählt. Die Planung entspreche grundsätzlich dem „Städtebaulichen Masterplan Innenstadt Köln“. Dieser enthält den Vorschlag, im Bereich der historischen Ulrepforte eine straßenbegleitende Bebauung zu verfolgen, was mit dem Bauvorhaben realisiert werden könnte. Eine Vorlage zu dem geplanten Erweiterungsbau will die Kölner Stadtverwaltung der Bezirksvertretung Innenstadt und dem Stadtentwicklungsausschuss für die Sitzungen im Februar 2017 vorlegen.

In Abstimmung mit der Verwaltung soll dann ein architektonisches Gutachterverfahren durchgeführt werden. Dabei sollen Architekturbüros städtebaulich-architektonische Lösungen für dieses Bauvorhaben entwickeln. Geplant wird ein Neubau mit maximal drei Geschossen. Das Haus soll zudem maximal 20 Meter lang sein und die Flucht der äußeren Begrenzung der Stadtmauer nach Westen und des bestehenden Anbaus nach Osten aufnehmen. Im Obergeschoss soll der Neubau an das vorhandene Gebäude angeschlossen werden. Die Eingriffe in die Grünfläche und den Baumbestand sollen auf das notwendige Mindestmaß reduziert werden, Stellplätze für Rad- und Autofahrer müssen außerhalb der Grünfläche nachgewiesen werden. Zudem sollen die Entwürfe folgende Kriterien beachten: Die Architektur des Turmes und der Stadtmauer sollen erhalten werden, die Räume sollen flexibel nutzbar sein und der Neubau soll eine hohe Energieeffizienz erhalten. Im Anschluss an das architektonisch-städtebauliche Qualifizierungsverfahren soll zur Schaffung von Planungsrecht für eine mögliche Genehmigung des Bauvorhabens ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt werden. An diesem Verfahren soll die Öffentlichkeit beteiligt werden.

Die Nutzung des in städtischer Liegenschaft befindlichen Turms wurde dem Verein Ende der 1960er Jahre mit einem Erbbaurechtsvertrag erlaubt. Der Verein hat den Turm ausgebaut und um einen Anbau erweitert. Nun soll eine zweite Erweiterung der Räumlichkeiten folgen. Nötig sei dies aufgrund steigender Mitgliederzahlen und veränderter Anforderungen an Veranstaltungsräume – etwa bezüglich von Barrierefreiheit. Die neuen Räume sollen auch für die Aktivitäten des Vereins für das Stadtleben, insbesondere für die Kinder- und Jugendarbeit, nutzbar sein.

Autor: co