Köln | Die GEMA und der Bund Deutscher Karneval e.V. (BDK) haben einen Gesamtvertrag auf Basis der neuen Veranstaltungstarife unterzeichnet. Modifiziert wurden dabei die Tarife etwa hinsichtlich der Zeit-Zuschläge und Nachlässe. Der neue Tarif wird zum 1.4.2013 eingeführt.

Die GEMA hat heute den ersten Gesamtvertrag präsentiert. Der soll kleinere Veranstaltungen entlasten. Berücksichtigt wurden auch die Besonderheiten des karnevalistischen Brauchtums, die in dem im  April veröffentlichten Tarifen noch keine Berücksichtigung fanden. „Der heute unterzeichnete Gesamtvertrag ist zum Wohle unserer 5.000 Vereine und 2,5 Millionen Einzelmitglieder. Er mildert deutlich die Belastung der künftigen GEMAVergütungen und bietet unseren Mitgliedsvereinen eine Planungssicherheit für die nächsten Karnevalszeiten“, betonte heute Volker Wagner, Präsident des Bund Deutscher Karneval.
Die Vereinbarung mit dem BDK sieht gegenüber den seit April 2012 veröffentlichten Tarifen U-V und M-V im Wesentlichen folgende Anpassungen vor:

<UL><LI>Die GEMA gewährt Einführungsnachlässe über die Dauer von fünf Jahren.

</LI><LI>Der bisher im Tarif vorgesehene Zeitzuschlag ab fünf Stunden Veranstaltungsdauer wird auf acht Stunden erhöht und steigt danach linear um 25 % je weitere zwei Stunden.

</LI><LI>Die GEMA gewährt in ihren Tarifen einen Nachlass in Höhe von 15 % für soziale, religiöse und kulturelle Veranstaltungen, die keine wirtschaftlichen Ziele verfolgen.

</LI><LI>iDe Härtefallnachlassregelung wird als Angemessenheitsregelung konkretisiert: Die Obergrenze für die Vergütung der GEMA-Rechte beträgt außerhalb der Mindestvergütung maximal 10 % der Eintrittsgelder.

</LI><LI>Der neue Tarif gilt ab 1.4.2013 und nicht wie bisher vorgesehen ab 1.1.2013.

</LI></UL>

Autor: cs