Köln | Die organisierten Karnevalisten aus Köln, Bonn und Aachen sowie dem Bund Deutscher Karneval regeln gerade mit der Staatskanzlei NRW und Staatssekretär Nathanael Liminski wie Jecksein in Zeiten von Corona möglich sein soll. Die Landesregierung empfiehlt – schafft aber keine gültige Rechtsverordnung und bezieht sich auf die aktuell geltende Coronaschutzverordnung, aber die kann sich ändern.

Die Landesregierung NRW und in diesem Fall der Verhandlungsführer Nathanael Liminski bezieht sich auf die aktuell geltende Corona-Schutzverordnung. Sie schafft keine Regelung für den Karneval im Moment und damit eigentlich auch keine Planungssicherheit, denn die Schutzverordnung kann sich ständig ändern, zu strengeren oder gelockerten Maßnahmen. Nach der jetzt gültigen Corona-Schutzverordnung sind damit Karnevalsbälle, Partyformate und gesellige Karnevalssitzungen ohne Beachtung des Abstandgebotes derzeit verboten. Dazu mutmaßt die Landesregierung in ihrer öffentlichen Mitteilung: „Eine Veränderung dieser Regelungen wird es voraussichtlich bis Ende Februar nicht geben können.“ Und wenn doch? Karnevalsumzüge setzt die Landesregierung mit Straßenfesten gleich, die zum jetzigen Zeitpunkt nach der aktuell gültigen Corona-Schutzverordnung verboten sind.

Zum Straßenkarneval

In der öffentlichen Mitteilung des Landes NRW heißt es: „Die Landesregierung empfiehlt, dass die kommunalen Ordnungsbehörden am 11.11.2020 ein Alkohol- sowie gegebenenfalls ein Verweilverbot an neuralgischen Stellen im öffentlichen Raum aussprechen.“ Damit schiebt die CDU- und FDP-Landesregierung die Verantwortung und den schwarzen Peter den kommunalen Behörden zu. Sie macht Gesetze und Verordnungen und genau das tut sie hier in diesem Fall nicht, sondern spricht „Empfehlungen“ aus.

Karnevalistische Kulturveranstaltungen
Das Festkomitee schreibt, dass sich wohl der Staatssekretär dahingehend geäußert habe, dass „karnevalistische Kulturveranstaltungen wie Konzerte möglich seien. Zudem soll das Kölner Dreigestirn soziale Einrichtungen besuchen können. Dies solle dann unter Einhaltung der Corona-Schutzverordnung ermöglicht werden.

Weiter heißt es vom Land NRW: „Die Landesregierung wird bestehende Förderprogramme des Landes verlängern und gegebenenfalls anpassen, um die karnevalistische Kulturszene für die Zukunft erhalten zu können. So soll Vereinen, die durch die Corona-Pandemie in eine wirtschaftliche Schieflage geraten sind, effektiv geholfen werden.“

Autor: red