Köln | Der Elfte im Elften fällt in diesem Jahr auf einen Samstag und es ist mit vielen Feiernden in Köln zu rechnen. Daher erhöht die Stadt Köln ihre Sicherheitsmaßnahmen im Rahmen der allgemeinen Gefahrenlage und zur Abwehr terroristischer Anschläge im Umfeld von Großveranstaltungen. Am 11. November von 0:00 bis 24:00 Uhr gilt ein generelles LKW Fahrverbot in der Kölner Innenstadt. Die LKW dürfen ein zulässiges Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen nicht überschreiten. Ausnahmegenehmigungen sind möglich.

Hier gilt des LKW-Fahrverbot an Karneval

Das Lkw-Fahrverbot erfasst den Bereich innerhalb folgender Straßen: Schönhauser Straße – Verlängerung Marktstraße – Verlängerung Bischofsweg – Am Vorgebirgstor – Verlängerung Pohligstraße – Verlängerung Weißhausstraße – Verlängerung Universitätsstraße – Verlängerung Innere Kanalstraße – Verlängerung Auffahrt Zoobrücke – einschließlich Rheinuferstraße. Die Einfahrt in den Bereich ist über die Deutzer Brücke und Severinsbrücke nicht möglich. Die aufgeführten Straßen selbst sind bis auf die Rheinuferstraße von dem Fahrverbot nicht erfasst. Die Zufahrt zum Großmarkt bleibt frei.

Ausnahmegenehmigungen von diesem Fahrverbot können beim Amt für öffentliche Ordnung, Ottmar-Pohl-Platz 1, 51103 Köln, beantragt werden.

Autor: ag