Köln | aktualisiert 31.10.2012| Das Kulturamt hat letzte Woche einen Dringlichkeits-Entscheid an die Stadt Köln gegeben, der zur Zeit beraten wird. Dieser sieht den Übergang der Immobilie Maybachstraße 111 in die FILMHAUS Köln gGmbH und eine Umschuldung vor. Das sei, so teilte heute das Filmhaus Köln mit, die notwendige Voraussetzung dafür, den Betrieb des Filmhauses und damit Arbeitsplätze zu erhalten. Der Verein Kölner Filmhaus und die neugegründete FILMHAUS Köln gGmbH hätten in den letzten Wochen in einem Kraftakt alle Voraussetzungen dafür geschaffen, das Filmhaus zu retten. Alles hänge nun von dem Entscheid der Stadt Köln ab.

03.09.2012 > Umstrukturierung beschlossen

Zwei Wochen lang hatte eine Arbeitsgruppe  – bestehend aus Mitgliedern, dem aktuellen Vorstand samt Geschäftsführung, sowie einer Vertreterin des vorläufigen Insolvenzverwalters – an den Plänen zur Umstrukturierung des Vereins in eine gemeinnützige GmbH gearbeitet. Am 30. August stimmte die Mehrheit der Mitglieder dem Vorhaben zu. Bis zum 30. September musste die Umsetzung laut Plan erfolgen, um das Insolvenz-Verfahren zu verhindern. Ausgelagert werden sollten etwa die Bereiche Weiterbildung und Kino sowie die Bewirtschaftung der Immobilie. Der Geräteverleih und die Kurzfilm-Produktion sollten dagegen weiterhin von dem Verein betrieben werden. Dies gab der Verein am 3. September bekannt.

Autor: cs | dd