Köln | Die Landesregierung von NRW will den Betroffenen der Unwetterkatastrophe 200 Millionen Euro an Soforthilfen zur Verfügung stellen. Ministerpräsident Armin Laschet kündigte diese bereits im Vorfeld an, jetzt beschloss dies auch das Landeskabinett.

Zu den 200 Millionen Euro der Landesregierung hatte die Bundesregierung zuvor ebenfalls eine 200 Millionen Euro Hilfe für die betroffenen Bundesländer beschlossen. Ministerpräsident Laschet verspricht: „Die Hilfen können ab sofort beantragt werden. Die Auszahlungen können schnell erfolgen.“ Das Land will die Mittel kurzfristig im Wege der Notbewilligung als Billigkeitsleistung zur Verfügung stellen, so das Beamtendeutsch. Eine Billigkeitsleistung ist eine finanzielle Leistung des Landes NRW, auf die Menschen keinen Anspruch haben, die aber aus Gründen der staatlichen Fürsorge zum Ausgleich oder der Milderung von Schäden und Nachteilen gewährt werden können.

Das sind die Leistungen des Landes NRW und so werden die Mittel vergeben

NRW Soforthilfe für vom Unwetter betroffene private Haushalte:
• Sockelbetrag von 1.500 Euro pro Haushalt
• Jede weitere Person aus dem Haushalt erhält 500 Euro
• Pro Haushalt wird maximal ein Betrag von 3.500 Euro ausbezahlt
Menschen – juristisch natürlich Personen – können diese Billigkeitsleistung beantragen, die ihren Wohnsitz in den betroffenen Regierungsbezirken Köln, Arnsberg und Düsseldorf haben. Die Auszahlung erfolgt über die Städten und Gemeinden. Die Anträge sollen noch in dieser Woche gestellt werden können und nächste Woche sollen die NRW-Soforthilfen ausgezahlt werden.

Hilfen für die gewerbliche Wirtschaft und freie Berufe
Unternehmen, die eine Betriebsstätte in einem der Katastrophengebiete hat, können bis zu 5.000 Euro abrufen. Anträge können bei den betroffenen Kommunen gestellt werden.

Hilfe für Landwirte und land- und forstwirtschaftliche Betriebe
Das Land bietet Soforthilfen für Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft einschließlich des Obst- und Gartenbaus sowie der Aquakultur und der Fischerei. Hier gelten für besonders Betroffene dieselben Regelungen für Soforthilfen wie bei Angehörigen der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe.

Kommunen erhalten Landeshilfen
Die Kommunen erhalten je nachdem wie stark die Schäden sind einen Pauschalbetrag von der Landesregierung, damit sie die nötigste Infrastruktur in den Gemeinden wieder aufbauen können.

Zu den Hilfsmaßnahmen richtete die Landesregierung unter der Nummer 0211-4684 4994 das „Bürgertelefon Fluthilfe“ ein. Dort werden grundsätzliche Fragen zum Verfahren.

Die Landesregierung NRW legt Wert auf die Feststellung, dass die Soforthilfen in enger Abstimmung mit der Landesregierung von Rheinland-Pfalz erarbeitet worden seien.

Autor: red