Karlsruhe | Die AfD ist vorerst damit gescheitert, Vorabinformation über Urteile des Bundesverfassungsgerichts an ausgewählte Journalisten untersagen zu lassen. Das berichtet der „Tagesspiegel“. Demnach hat das Karlsruher Verwaltungsgericht am Montag eine entsprechende Eilklage der Partei zurückgewiesen.

Nach Ansicht des Gerichts gibt es keine Vorschrift, die der Partei einen solchen Anspruch einräumen könnte (Az.: 3 K 2476/20). Auch gebe es für die Partei keinen Nachteil im politischen Wettbewerb. Am Dienstagvormittag urteilt das Bundesverfassungsgericht zu einer AfD-Klage gegen das Bundesinnenministerium.

Die Verfassungsrichter hatte ihre Praxis vor dem Karlsruher Verwaltungsgericht gerechtfertigt, Pressemitteilungen zu seinen Urteilen vorab ausschließlich den Mitgliedern des Vereins „Justizpressekonferenz“ zur Verfügung zu stellen: Es handele sich dabei um Journalisten mit „besonderer Expertise“ und einer „langjährig unter Beweis gestellten Zuverlässigkeit“, heißt es in einem Schreiben des Gerichts: „Grund für die Beschränkung auf Vollmitglieder des Vereins ist die Professionalität dieses Kreises von Journalistinnen und Journalisten.“

Autor: dts