Berlin | aktualisiert | Nach dem Berliner Verwaltungsgericht hat auch das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) die für Samstag geplante Demonstration von Corona-Skeptikern unter Auflagen erlaubt. Die Entscheidung fiel erst in der Nacht. Sowohl die Polizeibehörde als auch die Veranstalter hatten das OVG am Freitag angerufen, nachdem die vorherige Instanz am selben Tag ein am Mittwoch ausgesprochenes Verbot der Demo aufgehoben, aber gleichzeitig Auflagen gemacht hatte.

Streng genommen ging es um mehrere Veranstaltungen von unterschiedlichen Anmeldern, die aber gemeinsam verhandelt wurden und auch ein gemeinsames Ziel haben: den Protest gegen die Corona-Maßnahmen. Darunter die von Michael Ballweg und der Inititiative „Querdenken 711“ angemeldete Kundgebung am Großen Stern. Ballweg war auch Initiator der Demo am 1. August, bei der kaum ein Teilnehmer den verordneten Mund-Nasen-Schutz getragen hatte.

Das lehnten die Veranstalter auch für die nunmehr geplante Demo ab. Das Verwaltungsgericht hatte trotzdem das Vorliegen einer unmittelbaren Gefahr für die öffentliche Sicherheit verneint, aber entsprechende Auflagen gemacht. Die von der Versammlungsbehörde angestellte Gefahrenprognose genüge „nicht den verfassungsrechtlichen Vorgaben“, hatte das Gericht mitgeteilt.

Dem schloss sich die höhere Instanz nun an. Die beiden Versammlungsverbote des Polizeipräsidenten für diesen Tag seien vorläufig außer Vollzug gesetzt (Beschlüsse vom 29. August 2020 – OVG 1 S 101/20 und OVG 1 S 102/20).

Polizei-Gewerkschaftsvize begrüßt Urteil zu Corona-Demo

Der Vize-Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Jörg Radek, hat die Gerichtsentscheidung zugunsten der Proteste gegen die Corona-Maßnahmen in Berlin begrüßt, zugleich aber zunehmende Aggressionen gegen Polizisten beklagt. „Die demokratischen Entscheidungswege für das Genehmigen von Demonstrationen sind klarer und guter Ausdruck einer funktionierenden Gewaltenteilung hierzulande“, sagte Radek der „Rheinischen Post“ (Online-Ausgabe). Die Versammlungsfreiheit sei ein hohes Gut unserer freien Gesellschaft, das von der Polizei garantiert und geschützt werde.

„Und dieses Recht nehmen auch Menschen wahr, die diesen Staat ablehnen. Die Versammlungsfreiheit im Sinne des Grundgesetzes zu nutzen, obliegt den Teilnehmenden“, sagte Radek und mahnte, die Gewaltfreiheit einer Versammlung oder Kundgebung liege in ihren Händen. „Meine Kolleginnen und Kollegen erleben dort jedoch eine zunehmende Aggressivität – nicht nur bei Anti-Corona-Demos“, kritisierte der GdP-Vize.

Autor: dts