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Bayerischer VGH setzt 15-Kilometer-Regel vorläufig außer Kraft
München | Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat das Verbot touristischer Tagesausflüge für Bewohner von Hotspots vorläufig außer Vollzug gesetzt. Das teilte das Gericht am Dienstagnachmittag mit. Damit wurde einem Eilantrag eines Antragstellers aus Passau stattgegeben.
Zur Begründung hieß es, dass das Verbot aller Voraussicht nach gegen den Grundsatz der Normenklarheit verstoße. Für die Betroffenen sei der räumliche Geltungsbereich des Verbots touristischer Tagesausflüge über einen Umkreis von 15 km um die Wohnortgemeinde hinaus nicht hinreichend erkennbar. Die textliche Festlegung eines 15-km-Umkreises sei nicht deutlich und anschaulich genug, so der 20. Senat.
Auf die vom Antragsteller aufgeworfene Frage der Verhältnismäßigkeit der Maßnahme kam es deswegen im Eilverfahren nicht mehr an. Die Entscheidung des Senats gilt allgemein und ab sofort bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache.
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Berlin | Wer sich impfen lässt, obwohl er nach der Impfverordnung noch nicht an der Reihe ist, soll mit einem Bußgeld von bis zu 25.000 Euro bestraft werden können.

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Berlin | Die vergangenen drei Dürrejahre, der massive Borkenkäferbefall, Stürme und vermehrte Waldbrände haben in den Wäldern in Deutschland langfristig massive Schäden angerichtet. Das geht aus der Waldzustandserhebung 2020 hervor, die am Mittwoch von Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) vorgestellt wurde. Die Ergebnisse gehören demnach zu den schlechtesten seit Beginn der Erhebungen im Jahr 1984, die meisten Bäume haben lichte Kronen. Grünen-Fraktionschef Anton Hofreiter übt scharfe Kritik an der Bundesregierung

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