Berlin | Der Satiriker Jan Böhmermann ist mit seinem Vorhaben gescheitert, Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) zu verbieten, sein „Schmähgedicht“ gegen den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan als „bewusst verletzend“ zu bezeichnen.

Das Berliner Verwaltungsgericht wies am Dienstag eine entsprechende Unterlassungsklage Böhmermanns ab. Böhmermann hatte das „Schmähgedicht“ am 31. März 2016 in der ZDF-Sendung „Neo Magazin Royale“ vorgetragen.

Erdogan hatte ihn daraufhin unter anderem wegen „Majestätsbeleidigung“ verklagt. Merkel hatte das Gedicht in einer ersten Reaktion als „bewusst verletzend“ bezeichnet. Später hatte die Kanzlerin diese Aussage als Fehler bezeichnet.

Autor: dts