Bonn | aktualisiert 17:00 Uhr | Der umstrittene Chefredakteur der Verbandszeitschrift der Deutschen Burschenschaft, Norbert Weidner, hat eine weitere juristische Niederlage erlitten. Das Amtsgericht Bonn erließ bereits in der vergangenen Woche gegen ihn einen Strafbefehl wegen Verunglimpfung des Andenkens Verstorbenen, wie ein Gerichtssprecher am Mittwoch in Bonn mitteilte. Das Gericht habe Weidner auf Antrag der Staatsanwaltschaft zur Zahlung von 60 Tagessätzen zu je 40 Euro verpflichtet. Insgesamt soll Weidner damit 2.400 Euro zahlen.

Die Staatsanwaltschaft Bonn wirft Weidner vor, den NS-Widerstandskämpfer Dietrich Bonhoeffer im Dezember 2011 in einem sogenannten Bundesbrief seiner Burschenschaft als Landesverräter bezeichnet zu haben. Bonhoeffer war im April 1945 im Konzentrationslager Flossenbürg hingerichtet worden. Weidner ist Mitglied der Studentenverbindung der Raczeks zu Bonn. Weidner ist eine der Schlüsselfiguren in der aktuellen Debatte um die angebliche Unterwanderung deutscher und österreichischer Burschenschaften durch Rechtsextreme. Unter anderem an seiner Person hatte sich beim jüngsten Burschentag in Eisenach heftige Kritik entzündet. Dass er bei der Versammlung erneut zum Chefredakteur der „Burschenschaftlichen Blätter“ gewählt worden war, hatten Kritiker sowohl außerhalb als auch innerhalb der Burschenschaften als Beleg dafür gesehen, dass die liberalen Burschen den Kampf gegen ihre konservativeren Bundesbrüder verloren hatten.

Nach Angaben des Gerichtssprechers hat Weidner gegen den Strafbefehl bereits Einspruch eingelegt. Das Amtsgericht werde deshalb nun einen Termin für eine öffentliche Hauptverhandlung zu den Vorwürfen ansetzen. Weidner hatte erst vor wenigen Wochen eine juristische Niederlage einstecken müssen. In einem Zivilprozess wollte Weidner dem Burschenschafter Christian Becker untersagen lassen, weiterhin zu behaupten, Weidner sei „höchstwahrscheinlich einer der Köpfe der rechtsextremen Bewegung, die aus Burschenschaftern, NPD und Kameradschaften besteht“ und strebe die Gründung einer „rechtsextremen Studentenpartei“ an. Die Richter am Landgericht Bonn werteten die Aussagen Beckers aber als vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt. Becker und Weidner sind beide Raczeks.

Autor: dapd