Karlsruhe | Das Bundesverfassungsgericht hat mehreren Verfassungsbeschwerden gegen das Staatsanleihekaufprogramm der Europäischen Zentralbank (EZB) stattgegeben. Bundesregierung und Bundestag hätten die Beschwerdeführer in ihrem Recht verletzt, indem sie es unterlassen hätten, die EZB-Beschlüsse zu überprüfen, teilten die Karlsruher Richter am Dienstag mit. Die Beschlüsse der EZB zum Staatsanleihekaufprogramm seien „kompetenzwidrig“.

Einen Verstoß gegen das Verbot der monetären Haushaltsfinanzierung habe der Senat aber nicht feststellen können. Das Urteil erging mit sieben zu eins Stimmen. Aktuelle finanzielle Hilfsmaßnahmen der Europäischen Union oder der EZB im Zusammenhang mit der gegenwärtigen Coronakrise seien nicht Gegenstand der Entscheidung, hieß es weiter.

Mit der Entscheidung stellte sich das Bundesverfassungsgericht gegen ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Konkret ging es in dem Prozess um vier Verfassungsbeschwerden, die sich gegen das billionenschwere „Public Sector Asset Purchase Programme“ (PSPP) der EZB zum Ankauf von Wertpapieren des öffentlichen Sektors richteten. Die Beschwerdeführer hatten geltend gemacht, dass das Europäische System der Zentralbanken mit dem Programm gegen das Verbot monetärer Staatsfinanzierung und das Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung verstoße.

Bundesregierung und Bundestag seien aufgrund der ihnen obliegenden Integrationsverantwortung verpflichtet, der bisherigen Handhabung des PSPP entgegenzutreten, urteilten die Karlsruher Richter. Sie seien verpflichtet, auf eine Verhältnismäßigkeitsprüfung durch die EZB hinzuwirken. Das Bundesverfassungsgericht hatte das Thema im Rahmen des Verfahrens dem EuGH zur Prüfung vorgelegt.

Dieser hatte das Kaufprogramm im Dezember 2018 in allen Punkten für rechtens erklärt. Das Urteil des Verfassungsgerichts sollte eigentlich bereits Ende März verkündet werden, wurde aber wegen der Coronakrise verschoben. Im Rahmen der Krise hatte die EZB ihre laufenden Kaufprogramme aufgestockt sowie ein zusätzliches Krisenprogramm in Höhe von 750 Milliarden Euro gestartet.

Autor: dts