Münster/Ibbenbüren | Die Eltern eines Grundschülers in Ibbenbüren (Kreis Steinfurt) sind mit ihrer Klage um die Erstattung eines Schülertickets an einem um 17 Meter zu kurzem Schulweg gescheitert.

Die Stadt habe mit einem geeichten Zählrad eine Entfernung von genau einem Kilometer und 983 Metern gemessen, teilte das Verwaltungsgericht Münster am Dienstag mit. Fahrtkosten mit öffentlichen Verkehrsmitteln würden nach einschlägiger Verordnung aber nur bei einem Schulweg von mehr als zwei Kilometern erstattet. Die Eltern hatten erklärt, dass der Schulweg länger als gemessen sei, weil er nicht an ihrer Haustür zur Straße beginne. Diese sei aus Energiespargründen durch einen Schraubverschluss versperrt, hieß es. Der Weg starte an einer eingebauten Tür seitlich zum Carport des Hauses. Das Gericht wies die Messung zurück: Der Schraubverschluss könne ohne Weiteres entfernt werden, sagte ein Sprecher.

Autor: dapd