Münster | Leichenpräparator Gunther von Hagens hat den Rechtsstreit um seinen Professorentitel gewonnen. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster entschied heute, dass er seinen Gastprofessorentitel in Deutschland ohne Verweis auf die chinesische Herkunft führen durfte. Eine Revision ließ das Gericht nicht zu. Die Klage richtete sich gegen das Land Nordrhein-Westfalen, das ihm verboten hatte, seinen Professorentitel ohne Zusatz zu tragen.

Im März 2011 hatte das OVG schon einmal entschieden, dass der Plastinator seinen Titel in anderen Bundesländern als Nordrhein-Westfalen ohne Hinweis auf dessen Herkunft führen durfte. Das Bundesverwaltungsgericht hatte das Urteil danach aber wegen eines formalen Fehlers kassiert. Der 67-jährige Erfinder der umstrittenen Leichenausstellung „Körperwelten“ hat damit einen Sieg errungen, für den er acht Jahre kämpfte. Der Mediziner hatte in Deutschland promoviert, aber nicht habilitiert. Die chinesische Dalian Medical University hatte von Hagens 1999 für fünf Jahre den Titel „Visiting Professor“ verliehen. Das NRW-Wissenschaftsministerium erlaubte ihm, diesen Titel zunächst mit der Herkunftsbezeichnung „RC“ für „Republik China“ und später „VRC“ für „Volksrepublik China“ auch in Deutschland zu führen.

Von Hagens verlangt von NRW zwei Millionen Euro Schadenersatz

Von Hagens ließ den Zusatz aber weg und handelte sich 2004 wegen mehrfacher missbräuchlicher Führung dieses Titels ein Strafverfahren ein, weil die Universität Heidelberg Anzeige erstattet hatte. Obwohl es im Juli 2007 mit einem Freispruch endete, wurde er in den Medien oft als Hochstapler bezeichnet. Wegen der Berichterstattung über sein Strafverfahren klagte von Hagens auf die Feststellung, dass die vom NRW-Wissenschaftsministerium bestimmte Form der Titelführung nicht für andere Bundesländer habe zwingend sein dürfen. Das OVG gab ihm Recht, weil das Ministerium seine Befugnisse überschritten habe.

Neben seiner Klage auf Rehabilitierung durch die Justiz klagte von Hagens wegen Rufschädigung und ungerechtfertigter Strafverfolgung und verlangt vom NRW-Wissenschaftsministerium Schadenersatz in Höhe von zwei Millionen Euro.

Autor: Jean-Charles Fays/ dapd | Foto: Hugo Berties/ fotolia
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