Köln | Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) geht gegen Anbieter pornografischer Inhalte vor, die gegen die Bestimmungen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (JMStV) verstoßen. Sie sollen verpflichtet werden ihre Porno-Angebote nur in geschlossenen Gruppen für Erwachsene anzubieten und einen entsprechenden Jugendschutz durch Altersverifikation sicherstellen.

Die drei Anbieter haben ihren Sitz im Ausland in Zypern. Die Kommission stellte fest, dass deutsche Anbieter sich in der Regel an die gesetzlichen Bestimmungen hielten. Der KJM-Vorsitzende Dr. Marc Jan Eumann: „Die Landesanstalt für Medien NRW hat in den drei Verfahren bereits einen langen Weg der Information und Konsultation verschiedenster Akteure im In- und Ausland beschritten. Dazu gehörte auch eine Anhörung der Anbieter in Abstimmung mit der zypriotischen Medienaufsichtsbehörde. Wenn es trotz der nun vorliegenden Beschlüsse der KJM weiterhin nicht gelingt, die Anbieter zu einer rechtskonformen Anpassung ihrer Angebote zu bewegen, ist die KJM bereit, den Weg weiterzugehen und alle zur Verfügung stehenden Rechtsmittel auszuschöpfen. Dass Anbieter mit solch enormer Reichweite, die sich gezielt an deutsches Publikum richten, deutsches Recht trotz offenkundiger Gefährdung von Kindern und Jugendlichen ignorieren, ist nicht hinnehmbar.“

Die Kommission sieht die geänderte Medienrezeption als Problem. Statt Laptop, PC nutzen Kinder und Jugendliche heute vor allem Smartphones und können sich so leichter der elterlichen Kontrolle entziehen. Die KJM will bislang ungenutzte Instrumente zur Rechtsdurchsetzung bis hin zu Sperrverfügungen gegen Access-Provider in Erwägung zu ziehen.

Dr. Tobias Schmid, Direktor der Landesanstalt für Medien NRW und Europabeauftragter der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten, sieht in den drei Verfahren die Chance auf eine konsequente Rechtsdurchsetzung im Netz. Darüber hinaus werden die Medienanstalten die gewonnenen Erfahrungen in die laufende Debatte auf europäischer Ebene einbringen: „Wer mit der Verlagerung seines Geschäftssitzes ins europäische Ausland versucht, unsere Jugendschutzstandards gezielt zu umgehen, wird damit scheitern. Bei der Gefährdung zentraler gesellschaftlicher Schutzgüter gehen wir auch innerhalb Europas gegen entsprechende Anbieter vor. Das ist hier in enger Abstimmung mit der Europäischen Union und den zypriotischen Behörden geschehen. Wir stellen aber auch fest, dass die Verfahrenswege noch optimiert werden können. Diese Erfahrungen werden wir in den europäischen Gesetzgebungsprozess für eine effektivere Rechtsdurchsetzung innerhalb der EU einbringen.“

Autor: Von Redaktion