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Polizei Bayern nutzte Corona-Gästelisten auch bei Kleinkriminalität
München | Bayerns Polizei hat nicht nur bei schweren Straftaten und Notfällen auf Corona-Gästedaten aus der Gastronomie zugegriffen, sondern auch für Ermittlungen zu weniger gravierenden Delikten. Das geht aus der Antwort des Innenministeriums auf eine Anfrage der FDP-Fraktion im bayerischen Landtag hervor, über die die "Süddeutsche Zeitung" (Donnerstagsausgabe) berichtet. Demnach befinden sich unter 24 Fällen bis Ende Juli etwa auch Diebstahl, Beleidigung und Fahrerflucht.
Gleichwohl ging es aber auch um Kapitaldelikte wie Mord oder schweren Raub und Vermisstensuchen, auf die das Ministerium im Sommer stets verwiesen hatte. Die persönlichen Daten, die Gäste in Restaurants, Cafés und Biergärten hinterlassen, sind eigentlich zur Rückverfolgung beim Infektionsschutz gedacht. Als im Juli erstmals bekannt wurde, dass diese Daten auch für polizeiliche Zwecke verwendet werden, löste das hitzige politische Debatten aus.
FDP-Landtagsfraktionschef Martin Hagen sieht nun seinen damaligen Verdacht bestätigt: Der Zugriff auf die Gästedaten sei eben nicht nur in Ausnahmefällen und bei besonders schwerer Kriminalität erfolgt, sondern etwa auch bei Fahrerflucht. Zudem seien laut der Antwort des Innenministeriums Daten Unbeteiligter erhoben und gespeichert worden. "Ich halte das für hochproblematisch. Diese Gästelisten wurden ausschließlich zur Pandemiebekämpfung eingeführt", sagte Hagen der SZ. Eine Zweckentfremdung zerstöre das Vertrauen der Bürger in staatliches Handeln und die Akzeptanz für die Corona-Regeln. Das Innenministerium betont in der Antwort hingegen die "Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit". Die 24 Fälle betreffen nahezu alle Regionen im Freistaat, ein Schwerpunkt ist jedoch im Bereich der beiden Polizeipräsidien München und südliches Oberbayern auszumachen.
Auch in anderen Bundesländern hatte es Fälle von Zweckentfremdung der Corona-Gästelisten gegeben. Daraufhin waren Rufe nach einer bundesweiten Regelung laut geworden - inklusive einem Begleitgesetz, dass solche Fälle der Datennutzung klar definieren soll.
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