Berlin | Der Hausverwalter und der Eigentümer-Anwalt des teil-besetzten Hauses Rigaer Straße 94 in Berlin-Friedrichshain haben Anzeige gegen Innensenator Andreas Geisel (SPD) und Polizeipräsidentin Barbara Slowik erstattet. In der Anzeige, über die das ARD-Magazin „Kontraste“ und „RBB24-Recherche“ berichten, wird dem Senator und der Polizeipräsidentin „Strafvereitelung im Amt“ vorgeworfen. Hintergrund ist eine interne Anordnung der Behördenleitung mit dem Titel „Entscheidungsvorbehalt zum gewaltsamen Eindringen in linke Szeneobjekte“.

Danach müssen Polizisten bei Einsätzen im Zusammenhang mit linken Szeneobjekten bei der Verfolgung von Straftätern auf frischer Tat grundsätzlich die telefonische Erlaubnis eines Vorgesetzten des höheren Dienstes einholen, um die Verfolgung in die Objekte aufnehmen zu dürfen. Im Fall geplanter Durchsuchungen müsse überdies auch die Polizeipräsidentin ihr Einverständnis geben. Diese Anordnung gilt ausschließlich für linke Objekte und für keinen anderen Kriminalitätsschwerpunkt.

Polizisten sprachen gegenüber „Kontraste“ von einer „Sonderrechtszone“, welche die Polizeiführung damit für linke Straftäter eingeführt habe. Hintergrund der Anzeige ist der Angriff mehrerer Autonomer auf den Hausverwalter sowie den Anwalt des Eigentümers der Rigaer Straße 94 am 13. Juli dieses Jahres. Die am Tatort eintreffenden Polizisten wurden ebenfalls angegriffen.

Die Täter konnten in das Gebäude entkommen – die Beamten verfolgten sie nicht. Die Anzeigensteller machen dafür die interne polizeiliche Anordnung verantwortlich. Slowik wies den Vorwurf der Strafvereitelung von sich: Bei Gefahr für Leib und Leben gebe es für jeden Polizeibeamten die Möglichkeit und Pflicht, unmittelbar tätig zu werden.

Im Fall des 13. Juli sei überdies der Zugang durch eine Stahltür verriegelt gewesen, was einen Durchsuchungsbeschluss notwendig gemacht habe. Dem widersprechen allerdings mehrere Rechtsexperten. Oberstaatsanwalt Ralph Knispel von der Vereinigung Berliner Staatsanwälte kritisierte das Vorgehen: „Da hier Gefahr im Verzuge gegeben war, sind auch Betreten von Wohnungen und Durchsuchungen geboten“, so Knispel. Um Straftäter „auf frischer Tat“ zu verfolgen, sehe das Gesetz auch vor, „Räumlichkeiten gegen den Willen von Personen zu betreten“. Der Strafrechts-Experte Martin Heger kritisierte die Anordnung, da sie die Strafverfolgung im Falle von Gefahr im Verzug erst einmal stoppe. Faktisch habe man „die Situation einer Strafvereitelung“. Auch der ehemalige Direktionsleiter und Polizeirechtsexperte Michael Knape sprach von einem „Anfangsverdacht auf Strafvereitelung im Amt“.

Autor: dts