Berlin | In Deutschland muss die Strafjustiz immer häufiger Tatverdächtige aus der Untersuchungshaft entlassen, weil die Strafverfahren zu lange dauern. Im vergangenen Jahr gab es mindestens 69 solcher Fälle, berichten die Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Dienstagausgaben) unter Berufung auf den Deutschen Richterbund. 2018 registrierten die Justizverwaltungen der Bundesländer 65 Fälle, 2017 waren es 51. Damit sind in den vergangenen fünf Jahren insgesamt mehr als 250 Tatverdächtige aus der Untersuchungshaft entlassen worden, weil Gerichte gegen das Beschleunigungsgebot für Haftsachen verstoßen haben.

„Die Justizstatistiken machen sehr deutlich, dass die Strafjustiz nach wie vor am Limit arbeitet“, sagte Sven Rebehn, Bundesgeschäftsführer des Richterbundes, den Funke-Zeitungen. Die hohe Belastung führte er auf zwei Ursachen zurück. Zum einen seien Strafverfahren vielfach aufwendiger als in der Vergangenheit.

„Zum anderen ist die Personaldecke der Strafjustiz immer noch deutlich zu kurz.“ Die zusätzlichen Stellen, die in den vergangenen beiden Jahre in den Bundesländern geschaffen wurden, hätten „wenig bewirkt“, weil die Aufgaben der Staatsanwaltschaften und Gerichte in gleichem Maße mitgewachsen seien. Eine besondere Belastung stellt der Richterbund bei den Staatsanwaltschaften fest.

Die Zahl der Verfahren, die nach Ermessen eingestellt wurden, ist zwischen 2009 und 2019 um mehr als 200.000 Fälle gestiegen – eine Zunahme um 20 Prozent. Das betrifft Fälle, in denen die Staatsanwaltschaft zwar einen hinreichenden Tatverdacht sieht, das Verfahren gegen den Beschuldigten aber zum Beispiel wegen Geringfügigkeit beendet. Jeden vierten der 2019 erledigten 4,9 Millionen Fälle haben die Staatsanwaltschaften nach Auskunft des Richterbundes ohne Auflagen eingestellt.

Die Verfahren nehmen auch immer mehr Zeit in Anspruch, besonders an den Landgerichten. Die durchschnittliche Dauer von Strafverfahren in erster Instanz ist im Zehn-Jahres-Vergleich um fast zwei Monate auf einen neuen Höchstwert von acht Monaten gestiegen. Rechnet man ab Eingang der Fälle bei der Staatsanwaltschaft, dauern die Verfahren beim Landgericht mittlerweile im Schnitt sogar mehr als 20 Monate, so lange wie noch nie. Die Verfahrensdauer ist damit 2019 das sechste Jahr in Folge gestiegen. Richterbund-Geschäftsführer Rebehn appellierte eindringlich an die Politik, die Justiz besser auszustatten. „Mit den Gesetzen gegen Hass und Hetze, gegen Unternehmenskriminalität, gegen Geldwäsche und gegen Kindesmissbrauch hat die Bundesregierung 2020 weitere Vorhaben aufgerufen, für die es hunderte zusätzliche Richter und Staatsanwälte bräuchte“, sagte er. „Die Probleme in der Strafjustiz drohen sich also weiter zu verschärfen, sollten die Länder beim Personal in der Justiz nicht massiv nachlegen.“

Autor: dts