Berlin | Der Deutsche Kinderschutzbund unterstützt härtere Strafen im Kampf gegen sexualisierte Gewalt gegen Kinder – warnt angesichts des vom Bundeskabinett beschlossenen entsprechenden Gesetzentwurfs aber vor Symbolpolitik. „Ich begrüße die Strafrechtsverschärfungen im Grundsatz“, sagte Kinderschutzbund-Präsident Heinz Hilgers dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (Donnerstagausgaben). Harte Strafen könnten insbesondere den Betroffenen Genugtuung verschaffen.

„Und dennoch: Polizei und Justiz sind schon jetzt auf Grund der schieren Menge an Datenmaterial, das sexualisierte Gewalt gegen Kinder zeigt, an den Grenzen ihrer Belastbarkeit. Ohne eine verbesserte Ausstattung der Ermittlungsbehörden und erhöhten Verfolgungsdruck sind Strafrechtsverschärfungen nicht mehr als Symbolpolitik“, so Hilgers. Auch der Bundesgeschäftsführer des Deutsche Richterbundes, Sven Rebehn, warnte: „Es greift deutlich zu kurz, im Kampf gegen Kindesmissbrauch und Kinderpornografie vorwiegend auf Strafverschärfungen zu setzen.“

Mit höheren Strafrahmen allein ließe sich wenig bewirken, sagte er dem RND. „Abschrecken lassen sich mögliche Täter nur durch ein erhöhtes Risiko, entdeckt und verurteilt zu werden. Dafür braucht es angesichts rasant steigender Fallzahlen in erster Linie besser ausgestattete Polizeibehörden, Staatsanwaltschaften und Gerichte sowie effektive Ermittlungsbefugnisse.“ Die Bundesregierung hat am Mittwoch einen Gesetzentwurf zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder auf den Weg gebracht.

Der Entwurf von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) sieht unter anderem vor, dass die Verbreitung von Kinderpornografie als ein Verbrechen eingestuft werden soll – mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr. Sexualisierte Gewalt gegen Kinder soll künftig bis zu 15 Jahre Freiheitsstrafe zur Folge haben – statt wie bisher zehn. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung enthalte einige wichtige Fortschritte bei den Ermittlungsmöglichkeiten, sagte der Bundesgeschäftsführer der Richterbundes.

Den Ermittlern fehle aber nach wie vor eine rechtssichere Regelung zur Verkehrsdatenspeicherung, kritisierte er. „Ein Zugriff auf die Datenspuren Verdächtiger kann insbesondere in Fällen von Kinderpornografie helfen, Täter-Netzwerke schneller aufzudecken und fortgesetzten Missbrauch zu verhindern“, so Rebehn. „Ohne Mindestspeicherfristen für Kommunikationsdaten ist die Bekämpfung von sexualisierter Gewalt gegen Kinder deutlich erschwert.“ Kinderschutzbund-Präsident Hilgers sagte, er vermisse nach wie vor das ehrliche Bemühen von Bund und Ländern für eine kindgerechte Justiz. „Da findet eine permanente Retraumatisierung der Kinder statt“, kritisierte er. Der Kinderschutzpräsident forderte die Einführung von Schwerpunktstaatsanwaltschaften und -gerichten für Belange der sexualisierten Gewalt. Es müsse künftig ausreichend sein, dass ein betroffenes Kind von geschulten Staatsanwälten und Richtern einmalig befragt wird, die Aussage auf Video dokumentiert wird „und das Kind dann sehr schnell therapeutische Hilfe erhält“, sagte er. Hilgers pochte zudem auf mehr Prävention, einen verbesserten Jugendmedienschutz und Kinderrechte im Grundgesetz.

Autor: dts