Wiesbaden | Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung sind 2019 im Vergleich zum Vorjahr um 13,7 Prozent gestiegen. Insgesamt machten derartige Straftaten jedoch weniger als zwei Prozent aller staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren aus, teilte das Statistische Bundesamt (Destatis) am Freitag mit. Der Anstieg der Verfahren wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz um 5,4 Prozent wirkte sich aufgrund des Gewichts dieses Deliktbereichs stärker auf das Gesamtergebnis aus, hieß es.

Insgesamt schlossen die Staatsanwaltschaften in Deutschland 2019 rund 4,9 Millionen Ermittlungsverfahren in Strafsachen ab. Das waren ähnlich viele erledigte Verfahren wie im Jahr 2018 (ebenfalls rund 4,9 Millionen). Knapp ein Drittel (31,7 Prozent) der erledigten Strafverfahren bezog sich auf Eigentums- und Vermögensdelikte – sie verzeichneten einen Rückgang um 1,9 Prozent.

Darauf folgten Straßenverkehrsdelikte, die knapp ein Fünftel (18,2 Prozent) ausmachten, gefolgt von Straftaten gegen das Leben und die körperliche Unversehrtheit mit 9,4 Prozent sowie Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz mit 8,7 Prozent, so die Statistiker. In 81,8 Prozent der Fälle hatten Polizeidienststellen die Ermittlungsverfahren an die Staatsanwaltschaften übergeben. Die übrigen Verfahren wurden von Staatsanwaltschaften selbst, von Steuer- beziehungsweise Zollfahndungsstellen oder von Verwaltungsbehörden eingeleitet.

Ermittlungsverfahren endeten meist mit Verfahrenseinstellung: So machten Einstellungen mit Auflage (3,4 Prozent), Einstellungen ohne Auflage (24,6 Prozent) und Einstellungen mangels Tatverdacht (28,5 Prozent) oder wegen Schuldunfähigkeit (0,2 Prozent) zusammen 56,7 Prozent aller staatsanwaltschaftlichen Verfahrenserledigungen aus. 20 Prozent der Verfahren endeten mit einer Anklage beziehungsweise einem Strafbefehlsantrag und 23,3 Prozent auf andere Art (zum Beispiel mit der Abgabe an eine andere Staatsanwaltschaft).

Autor: dts