Düsseldorf | Die Preise vieler Produkte in den Lebensmittelgeschäften in Nordrhein-Westfalen sind falsch ausgezeichnet. Kontrolleure ermittelten bei einer Überprüfung von fast 108.000 Preisangaben bei 4.467 Einzelhändlern 18.800 Verstöße, wie das Verbraucherschutzministerium am Montag in Düsseldorf mitteilte. Das seien im Schnitt vier Beanstandungen pro Filiale. Minister Johannes Remmel (Grüne) forderte von der Bundesregierung Konsequenzen.

Fast jeder dritte Verstoß hängt dem Ministerium zufolge mit der nicht ausreichenden Lesbarkeit der Angaben zusammen. Bei einem Viertel der Beanstandungen war danach der Grundpreis falsch berechnet oder gar nicht angegeben. Grundpreise zeigen den Preis bezogen auf eine definierte Menge, zum Beispiel 100 Milliliter oder ein Kilogramm. Ihre Angabe ist per Gesetz vorgeschrieben.

Jede zehnte Kritik bezog sich auf Fälle, in denen die Preise den Waren nicht zugeordnet werden könnten. In vielen Fällen behoben die Einzelhändler nach der Verwarnung die Missstände. Für die nicht repräsentative Kontrolle überprüften die Behörden Händler zwischen Februar und Juni. Sie leiteten in 377 Fällen Bußgeldverfahren ein.

Kritik an kleiner Schrift bei Grundpreisangabe

Minister Remmel sagte, die Verbraucher müssten beim Einkauf auf den ersten Blick erkennen können, welches das günstigste Produkt ist. „Das geht nicht, wenn Preise fehlen, unleserlich, falsch berechnet oder nicht zuzuordnen sind.“ Er forderte eine gesetzliche Festlegung des Größenverhältnisses zwischen den Angaben des Grundpreises und des Endpreises. „Die Kontrolle in NRW zeigt, dass wir hier handeln müssen.“ Als Richtwert hätten sich die Landesverbraucherschutzminister auf ein Verhältnis von mindestens 1:2 geeinigt. Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP) müsse über eine Verschärfung der Preisangabenverordnung nachdenken, sagte Remmel.

Autor: dapd