Berlin | Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags (WD) erhebt Zweifel an der Verfassungskonformität des im Juni beschlossenen Gesetzes zur Bekämpfung von Hasskriminalität und Rechtsextremismus. Einige der Befugnisse zur Übermittlung und zum Abruf sogenannter Bestandsdaten der Internetnutzer gingen zu weit, und zwar deshalb, weil sie den Datenzugriff an keinerlei nennenswerte Voraussetzungen knüpften, heißt es in einem Gutachten, über das die „Süddeutsche Zeitung“ (Donnerstagausgabe) berichtet. Denn der Abruf solcher Informationen wie Name, Anschrift oder Geburtsdatum bedeute einen Eingriff in Grundrechte.

Keinen besonders tiefen Eingriff zwar, es handle sich dabei nicht um wirklich sensible Informationen. Dennoch gilt laut Bundesverfassungsgericht: „Auch Auskünfte über Daten, deren Aussagekraft und Verwendungsmöglichkeiten eng begrenzt sind, dürfen nicht ins Blaue hinein zugelassen werden.“ Die Verfasser stützen sich in ihrem Gutachten, das im Auftrag der Grünen-Fraktion angefertigt wurde, auf einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Juli zum Umgang mit Bestandsdaten bei Telekommunikationsanbietern.

Autor: dts