Köln | Die Landesregierung NRW hat sich heute um 13:30 Uhr zur aktuellen Corona-Lage in Nordrhein-Westfalen geäußert. Aktuell sind in Nordrhein-Westfalen 3.060 Menschen mit dem Coronavirus infiziert. Das bedeutet eine Verdoppelung der Zahlen in nur vier Tagen, die NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann für „besorgniserregend“ hält. Das Land schließt morgen alle Bolz- und Spielplätze, weil sich die Menschen nicht daran halten sich in größeren Gruppen zu treffen. Aktuell gibt es 12 Tote in Nordrhein-Westfalen, die auf das Coronavirus zurückzuführen sind.

Es gehe nach wie vor darum die Ausbreitung des Coronavirus deutlich zu verlangsamen, so die Landesregierung, auch damit die Kapazitäten im Gesundheitswesen ausreichend sind. Die Zahl der Betten in den NRW-Kliniken mit Beatmungsgeräten soll bis auf 5.367 aufgebaut werden. Aktuell liegt die Zahl der Geräte unter 5.000.

Die Landesregierung appelliert an die Bevölkerung in NRW zu Hause zu bleiben, um einen allgemeine Ausgangssperre zu vermeiden. Wenn die Bevölkerung aber nicht einsichtig sei, müsse damit auch gerechnet werden.

Das sind die Maßnahmen der Landesregierung im Einzelnen:

Folgende Einrichtungen, Begegnungsstätten und Angebote sind zu schließen beziehungsweise einzustellen: Alle Kneipen, Cafés, Opern- und Konzerthäuser (ab 16. März), alle Messen, Ausstellungen, Freizeit- und Tierparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen), Spezialmärkte und ähnliche Einrichtungen, Reisebusreisen, jeglicher Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen sowie alle Zusammenkünfte in Vereinen (ab 17. März), Spielhallen, Spielbanken, Wettbüros und ähnliche Einrichtungen (ab 16. März), Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen (ab 16. März).

· Alle Spiel- und Bolzplätze sind zu schließen.

· Der Zugang zu Bibliotheken (außer Bibliotheken an Hochschulen), Mensen, Restaurants und Speisegaststätten sowie Hotels für die Bewirtung von Übernachtungsgästen ist zu beschränken und nur unter strengen Auflagen (sowohl für den Innen- als auch den Außenbereich) zu gestatten. Auflagen sind Besucherregistrierung mit Kontaktdaten, Reglementierung der Besucherzahl, Vorgaben für Mindestabstände zwischen Tischen von 2 Metern, Hygienemaßnahmen, Aushänge mit Hinweisen zu richtigen Hygienemaßnahmen etc. Restaurants und Speisegaststätten dürfen frühestens ab 6 Uhr öffnen und sind spätestens ab 15 Uhr zu schließen.

· Folgenden Geschäften ist bis weiteres auch die Öffnung an Sonn- und Feiertagen von 13 bis 18 Uhr gestattet (dies gilt nicht für Karfreitag, Ostersonntag und Ostermontag): Geschäften des Einzelhandels für Lebensmittel, Wochenmärkten, Abhol- und Lieferdiensten sowie Apotheken, außerdem Geschäften des Großhandels.

· Sämtliche Verkaufsstellen im Sinne des Ladenöffnungsgesetzes müssen die erforderlichen Maßnahmen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlagen treffen.

· Übernachtungsangebote dürfen nur zu nicht touristischen Zwecken genutzt werden.

· Veranstaltungen sind grundsätzlich untersagt.

Autor: Von Redaktion